URG-Revision: Chance für ein modernes Gesetz
Am 22. November hat der Bundesrat die Botschaft zum neuen Urheberrechtsgesetz verabschiedet. Die in der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12 II) erarbeiteten Lösungen sind in der Botschaft integriert. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Urheberrechtsgesetzes, bei dem auch die Urheber, Interpreten, Verleger und Produzenten von der Digitalisierung profitieren. Im Bereich des Wertetransfers (Transfer of Value) löst die Vorlage den Anspruch, das Urheberrecht zu modernisieren, aber nicht ein.
Swisscopyright, der Verbund der fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM unterstützt den vom Bundesrat nun vorgelegten Kompromiss aus der AGUR12 II und wird die Revision des Urheberrechtsgesetzes im Parlament eng begleiten.
Der Bundesrat will das Urheberrecht ans Internetzeitalter anpassen. Swisscopyright weist aber auf das für die Urheber weiterhin ungelöste Hauptproblem der Digitalisierung hin: Über Internetplattformen werden heute geschützte Werke in Videos, Texten, Bildern und Musikdateien so stark genutzt wie nie zuvor. Diese Wertschöpfung finanziert eine mächtige Internetindustrie dank Erträgen aus Werbung und Nutzungsdaten. Die Wertschöpfung geht aber völlig an den Kulturschaffenden und Inhaltsproduzenten vorbei. Diese Diskussion des Wertetransfers (Transfer of Value) muss auch in der Schweiz geführt werden. Der vom Bundesrat vorgesehene Vergütungsanspruch bei Video-on-Demand-Nutzungen ist ein wichtiger erster Baustein dazu, genügt aber nicht. Swisscopyright wird deshalb Ergänzungen im Interesse einer effizienten und rechtskonformen Verwertung von Rechten einbringen. Die Urheber und Interpreten müssen an der Wertschöpfung auf Online-Plattformen besser beteiligt werden.
Kontakt:
für deutschsprachige Medien:
Andreas Wegelin
Swisscopyright und Direktor SUISA
Tel.: +41 44 485 66 04
E-Mail: andreas.wegelin@suisa.ch
für französischsprachige Medien:
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Swisscopyright und Direktor SSA
Tel: +41 21 313 44 65
E-Mail: juerg.ruchti@ssa.ch
Über die Schweizer Verwertungsgesellschaften
Die schweizerischen Urheberrechtsgesellschaften ProLitteris, SSA, SUISA und SUISSIMAGE und die Gesellschaft für die Leistungsschutzrechte SWISSPERFORM vertreten die Rechte an künstlerischen Werken und Leistungen. Die Gesellschaften gehören den Urhebern/Urheberinnen (Komponisten, Schriftsteller, Regisseure, etc.), den ausübenden Künstlern/ Künstlerinnen (Musiker, Schauspieler, etc.), sowie den Produzenten von Ton- und Tonbildträgern und den Sendeunternehmen. Die Gesellschaften erteilen die Erlaubnis für die Aufführung, Sendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke und Leistungen und ziehen dafür tariflich festgelegte Lizenzbeträge ein, die sie an die Rechteinhaber, deren Werke genutzt werden, verteilen.
Die fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften repräsentieren über 55 000 Mitglieder in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein. Durch die Zusammenarbeit und Gegenseitigkeitsverträge mit rund 300 Verwertungsgesellschaften in über 120 Ländern vertreten sie die Rechte der Kunstschaffenden aus der ganzen Welt.