Lizenz beantragen

Beantragen Sie hier die Lizenz zur Nutzung von Musik und Klingeltönen in Apps

Eine App (Application Software) kann viele hilfreiche oder unterhaltsame Funktionen bieten. Oftmals enthalten Apps auch Musik. Für die Nutzung dieser Musik benötigt es in der Regel eine Lizenz der SUISA.

App ist die Abkürzung für das englische Wort «Application» und kann mit «Anwendung» oder «Programm» übersetzt werden. Apps sind digitale Anwendungen und werden hauptsächlich für Smartphones und Tablets verwendet. Theoretisch sind alle digitalen Anwendungen, die installiert werden können, Apps. Eine App hat immer einen direkten Nutzen und kann bedient werden.

Eine App kann viele hilfreiche oder unterhaltsame Funktionen bieten. Oftmals enthalten Apps auch Musik. Für die Nutzung dieser Musik benötigt man in der Regel die Bewilligung (Lizenz) der SUISA, welche die Urheberrechtseinnahmen an die Komponisten/innen, Textautoren/innen und Verleger/innen der verwendeten Werke verteilt.

Ausnahmen sind eigene Kompositionen, sofern die Komponisten/innen nicht Mitglied bei einer Verwertungsgesellschaft sind, oder gemeinfreie Musik, d.h. Werke, deren Schutz erloschen ist. Falls Sie unsicher sind, ob Sie für die genutzte Musik eine Lizenz benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir unterscheiden zwischen Einspeicherung des Musikinhalts (Download-to-own) und Streaming von Musikinhalten ab Server (Streaming-on-Demand).

Lizenzkosen

A_Einspeicherung des Musikinhalts (Download-to-own)

Werden die Inhalte der App heruntergeladen und auf dem Endgerät gespeichert, berechnet sich die Vergütung anhand der Gesamteinnahmen der App, wenn der Download kostenpflichtig ist.

Bei kostenlosem Download der Apps berechnet sich die Vergütung pro Download.

B_Streaming des Musikinhalts (Streaming-on-Demand)

Werden die Inhalte der App resp. die App selbst online gestreamt, berechnet sich die Vergütung bei kostenpflichtigen Apps aufgrund der Gesamteinnahmen.

Bei kostenlosen Apps, deren Inhalte online gestreamt werden, berechnet sich die Vergütung nach Anzahl Visits pro Monat.

Weitere Rechte

Bei der Verwendung von Production Music kann Ihnen die SUISA neben den Urheberrechten gleichzeitig auch die verwandten Schutzrechte und die Synchronisationsrechte übertragen. Sie finden weitere  Angaben dazu auf der Seite «Audio- und Videoproduktionen: Production Music».

Falls Sie keine Production Music verwenden beachten Sie bitte, dass Sie evtl. weitere Rechte einholen müssen (bsp. Synchronisationsrecht oder Leistungsschutzrecht). Sie finden weitere Angaben dazu auf der Seite «Weitere Rechte».  
 

So gehen Sie vor

Bitte füllen Sie das Anmeldeformular aus und senden sie's an folgende Mailadresse: customerservices@suisa.ch ein.

Wir prüfen Ihren Auftrag und senden Ihnen im Anschluss eine Rechnung.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Audio- und Videoproduktionen: Production Music

    Bei Production Music (auch Library Music, Archive Music oder Stock Music genannt) handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten. Solche Musikkataloge werden auf spezifischen Tonträgern und vermehrt auch auf speziellen Websites angeboten.

  • Weitere Rechte

    Für die Produktion von Filmen, Videos oder auch Podcasts werden zusätzlich zu den von der SUISA verwalteten Urheberrechten noch weitere Rechte benötigt.