Kirchen und Glaubensgemeinschaften
Kirchen und andere religiöse Gemeinschaften führen regelmässig Musik auf – zum Beispiel bei Gottesdiensten, Kirchenkonzerten oder Anlässen für Jugendliche.
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Gottesdienste und Kirchenarbeit
Musik während dem Gottesdienst oder kostenlose Konzerte, an denen ausschliesslich kirchliche Vereine oder Chöre selber auftreten.
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Filmvorführungen
Falls Sie Eintritt verlangen, erhalten Sie von uns die Lizenz für die im Film enthaltene Musik, gestützt auf den Gemeinsamen Tarif E.
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Live-Streams
Wer eine Veranstaltung live auf Websites oder Social Media überträgt, sollte die folgenden Lizenzbedingungen beachten.
Lizenzen
Sofern die Kirchen oder kirchliche Vereine als Veranstalter auftreten und die Veranstaltungen kostenlos sind, werden die Lizenzen für Urheberrechte im Rahmen des Gemeinsamen Tarifs C (GT C) geregelt.
Die SUISA vergibt die Lizenz für die Nutzung der Musik und verteilt die Einnahmen an die berechtigten Komponisten, Texter und Verlage.
Die wichtigsten Infos dazu finden Sie im Folgenden:
Meistgenutzte Lizenzen:
Live-Streams (Übertragung von Gottesdiensten ins Internet)
Konzerte (GT K) (Konzerte mit Eintritt, an denen nicht kircheneigene Vereine auftreten / Gratiskonzerte, welche durch ausserkirchliche Partner mitfinanziert werden)