Hotel-Video (Pay TV)
Lizenz beantragen
Beantragen Sie hier die Lizenz zur Nutzung von Musik bei Hotel-Video (Pay TV) in Ihrem Gasthaus
Ihr Betrieb ist mit einem audiovisuellen System ausgerüstet, das die Vorführung von Filmen/Videos in den Zimmern von Gästen, Mietern, Pensionären usw. ermöglicht.
Die Verbreitung von Radio- und Fernsehsendungen in Gästezimmern von Hotels und anderen Gastgewerbebetrieben unterliegt der urheberrechtlichen Vergütungspflicht. Zu diesem Entscheid kam das Bundesgericht am 13. Dezember 2017.
Lizenzberechnung
Die Gebühr wird nach der Anzahl der angeschlossenen Zimmer auf der Grundlage des Gemeinsamen Tarifs HV berechnet.
So gehen Sie vor:
Füllen Sie das Formular online vollständig aus. Das Formular kann zwischengespeichert und später weiterbearbeitet werden.
Sie erhalten von uns die Lizenz und eine Rechnung. Die Lizenz ist gültig, sobald die Zahlung eingegangen ist. Anschliessend verteilt die SUISA das Geld an die berechtigten Komponisten/innen, Textautoren/innen und Musik-Verlage.
Hinweis: Vorführungen mit Ankündigung eines konkreten Films
Sie zeigen einen bestimmten Film an einem festgelegten Datum (mit oder ohne Eintritt) und möchten die Vorführungen ankündigen und bewerben? Dafür ist eine Lizenz gemäss GT E erforderlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Übertragung einer TV-Sendung oder das Abspielen eines Tonbildträgers (DVD usw.) handelt.