Lizenz beantragen

Beantragen Sie hier die Lizenz zur Nutzung von Musik bei Hotel-Video (Pay TV) in Ihrem Gasthaus

Ihr Betrieb ist mit einem audiovisuellen System ausgerüstet, das die Vorführung von Filmen/Videos in den Zimmern von Gästen, Mietern, Pensionären usw. ermöglicht.

Die Verbreitung von Radio- und Fernsehsendungen in Gästezimmern von Hotels und anderen Gastgewerbebetrieben unterliegt der urheberrechtlichen Vergütungspflicht. Zu diesem Entscheid kam das Bundesgericht am 13. Dezember 2017.

Lizenzberechnung

Die Gebühr wird nach der Anzahl der angeschlossenen Zimmer auf der Grundlage des Gemeinsamen Tarifs HV berechnet.

So gehen Sie vor

Wir bitten Sie, das vollständig ausgefüllte Formular an uns zu senden. Anschliessend erhalten Sie von uns die Lizenz sowie die Rechnung. Nach Erhalt Ihrer Zahlung verteilen wir das Geld an die berechtigten Komponisten, Texter und Verlage.

Hinweis: Vorführungen mit Ankündigung eines konkreten Films

Sie zeigen einen bestimmten Film an einem festgelegten Datum (mit oder ohne Eintritt) und möchten die Vorführungen ankündigen und bewerben? Dafür ist eine Lizenz gemäss GT E erforderlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Übertragung einer TV-Sendung oder das Abspielen eines Tonbildträgers (DVD usw.) handelt.