Lizenz beantragen 

Beantragen Sie hier die Lizenz zur Verwendung von Musik in der Online-Kampagne

Für die Produktion von Werbespots für Fernsehen, Kino oder Internet benötigen Sie eine Bewilligung der SUISA.

So gehen Sie vor

Zum Erhalt einer SUISA-Nummer füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus und schicken Sie es uns zu. Die Nummer dient zur Identifikation einer Tonbildträger-Produktion. Als Auftraggeber müssen Sie diese bei der weiteren Verwendung des Tonbildträgers (z.B. zur Ausstrahlung in der Fernsehwerbung) dem verantwortlichen Unternehmen mitteilen.

Online-Werbekampagnen

Wenn Sie einen oder mehrere Werbespots auf Webseiten Dritter platzieren, gilt dies als Online-Werbekampagne. Für jeden Werbespot benötigen Sie das Herstellungsrecht (Tarif VN) sowie eine Lizenz für das Zugänglichmachen.

Detailliertere Informationen finden Sie im untenstehenden Dokument «Lizenzbedingungen Online- (Werbe-) Kampagnen».
 

Häufig gestellte Fragen und Antworten

  • Ja. Zunächst muss die Videoproduktion gemäss Tarif VN lizenziert werden. Im Rahmen dieses Prozesses erhalten Sie eine SUISA-Nummer. Bei der anschliessenden Zugänglichmachung im Internet kommen die Lizenzbedingungen für Online-Werbekampagnen zum Zuge. Im Rahmen der Anmeldung für die Zugänglichmachung muss die SUISA-Nummer angegeben werden. Weitere Details finden Sie hier.

  • Während der Imagefilm ein positives Licht auf das Unternehmen werfen will, stehen beim Werbespot die Sales im Vordergrund.

  • Das Urheberrechtsgesetz schützt jedes musikalische Werk, das von einem Menschen geschaffen wurde und einen individuellen Charakter hat. Zusätzlich zur Musik sind auch andere akustische Werke geschützt, die nicht durch Töne, sondern durch die Verwendung von Geräuschen einen individuellen Charakter aufweisen. All diese Werke sind unabhängig von ihrem Wert oder Zweck geschützt. Eine Sinfonie ist also genau gleich geschützt wie ein Radiojingle. Die SUISA verwaltet nur die Urheberrechte an nicht theatralischer Musik, das sogenannte „kleine Recht“:

    Dies betrifft:

    • nichttheatralische musikalische Werke, mit oder ohne Text, inklusive Oratorien;
    • Konzertfassungen von theatralischen (dramatischen) Musikwerken;
    • Musikwerke zu Tanzzwecken, die ohne Tanz verwendet werden;
    • Auszüge aus dramatischen Musikwerken, die keine ganzen Akte umfassen und deren Aufführung oder Radiosendung nicht länger als 25 Minuten oder deren Fernsehsendung nicht länger als 15 Minuten dauert;
    • die in Filmen oder sonstigen audiovisuellen oder multimedialen Werken enthaltenen Musikwerke (ausser es handelt sich um verfilmte dramatische Musikwerke).

    Die SUISA ist zuständig für das Aufführungsrecht, das Sende- und Weitersenderecht, den öffentlichen Empfang, das Zugänglichmachen (Online-Recht), das Vervielfältigungsrecht (d.h. die Herstellung von Ton- und Tonbildträgern oder Audiofiles) sowie für die Leerträger- und Vermietvergütungen.

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  • Was ist Production Music?

    Bei Production Music (auch Library Music, Archive Music oder Stock Music genannt) handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten. Solche Musikkataloge werden auf spezifischen Tonträgern und vermehrt auch auf speziellen Websites angeboten.