Radiospots, Audio-Guides, Werbetonträger
Lizenz beantragen
Beantragen Sie hier die Lizenz zur Nutzung von Musik für Ihre Radiowerbung
An wen richtet sich der Tarif PN?
Der Tarif PN gilt für das Aufnehmen von Musik auf Tonträgern, die nicht ans Publikum abgegeben werden. Er richtet sich also beispielsweise an die Hersteller von Radiospots und Audio-Guides oder von Tonträgern für Hintergrundmusik.
Wer ist für die Anmeldung eines Musikdatenträgers oder Radiospots zuständig?
Die Produzenten respektive Auftraggeber. Als Auftraggeber gilt die Person oder das Unternehmen, welche für die Finanzierung der Produktion verantwortlich ist und das Recht hat, über die Tonträger oder den Spot zu verfügen.
Rechtzeitig anmelden
Wird Production Musik verwendet oder wird die Musik im Auftrag komponiert, müssen die Radiospots spätestens 10 Tage nach der Herstellung angemeldet werden. In allen anderen Fällen müssen sie spätestens 10 Tage vor der Herstellung angemeldet werden. Bitte verwenden Sie für die Anmeldung des Tonträgers den «PN-Fragebogen».
Rechte zur Verwendung einholen
Wenn Sie ein Musikwerk mit Bildern, Film oder mit Werbung verbinden, müssen Sie bei den Rechteinhabern des Musikwerks (Urhebern) und der Aufnahme (Interpreten, Produzenten / Labels) eine Bewilligung (Synchronisationsrechte) einholen. Dies kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, die direkt mit den Rechteinhabern auszuhandeln sind.
Weitere Rechte >
Wichtig: Erlaubnis unter Vorbehalt!
Die SUISA erteilt die Erlaubnis unter Vorbehalt der Produzenten-, Interpreten- und Synchronisationsrechte. Diese sind direkt einzuholen.
Vorteile von Production Music
Der Vorteil von Production Music liegt darin, dass der Nutzer das Einverständnis zur Verwendung dieser Musik direkt bei der SUISA beziehen kann. Er muss also nicht bei verschiedenen Rechteinhabern (Urheber, Verlag, Label) anfragen.
SUISA-Nummer: Meldung an die Radiostation
Jedem Radiospot wird eine SUISA-Nummer zugeteilt. Diese ist auf der Rechnung vermerkt und muss den Radiosendern bei der Werbebuchung mitgeteilt werden. Die SUISA-Nummern auf den Listen der Radiosender ermöglichen es uns, die Entschädigungen aus den Senderechten an die richtigen Urheber weiterzuleiten.
Senden der Radiospots
Falls bekannt, teilen Sie uns die Namen der Sender und die Anzahl Ausstrahlungen mit. Dies erleichtert es uns, die Entschädigungen aus den Senderechten korrekt an die Urheber zu verteilen.
Auftragsmusik
Falls Sie Musik für Ihren Spot komponieren lassen und der Komponist Mitglied einer Urheberrechtsgesellschaft ist, können die Vervielfältigungsrechte nicht direkt mit dem Komponisten geregelt werden. Die Rechte sind immer bei der SUISA abzugelten.