Lizenz beantragen 

Beantragen Sie hier die Lizenz zur Nutzung von Musik bei Firmen- und Vereinsanlässen

Egal ob Weihnachtsessen, Vereinsanlass oder Generalversammlung: Bei uns erhalten Sie für jede musikalisch umrahmte Veranstaltung eine Lizenz zur Aufführung der Musik. Diese stützt sich auf den Gemeinsamen Tarif Hb

Firmen- oder Vereinsanlässe gelten nicht als Privatanlässe. Wenn dabei Musik zum Einsatz kommt, so sind diese Anlässe der SUISA zu melden und entsprechend abzurechnen.

Als Privatgebrauch gilt nur eine Musiknutzung im Kreis von unter sich eng verbundenen Personen wie Verwandten oder Freunden. Das trifft bei Firmenanlässen nicht zu. Deshalb gelten solche Veranstaltungen im urheberrechtlichen Sinne nicht als Privatgebrauch – für die Nutzung von Musik ist somit eine Erlaubnis (Lizenz) der SUISA erforderlich.

Spielen Sie dabei im Handel erhältliche Aufnahmen ab (CDs, MP3s, Streaming, usw.), berechnen wir noch eine Vergütung für verwandte Schutzrechte.

Lizenzen

Die Kosten für die Lizenz berechnen wir gestützt auf den Gemeinsamen Tarif Hb. Die Lizenzkosten entsprechen in der Regel einem Prozentsatz der Ticketeinnahmen. Bei Kleinanlässen (Eintrittspreis von weniger als CHF 17.– und Veranstaltungsort mit höchstens 400 Personen Fassungsvermögen) rechnen wir mit Pauschalen.

Wenn keine Einnahmen erzielt werden oder diese die Kosten nicht decken, so wird die Entschädigung gestützt auf die Kosten der Musikverwendung berechnet (Gagen, Reise- und Aufenthaltskosten der Musiker, Kosten der Instrumente, des PA-Systems sowie die Saal- oder Raummiete). Genaueres dazu finden Sie weiter unten im Merkblatt und im Tarif.


Rabatt für Vertragskunden

Sofern Sie mit der SUISA einen Vertrag für Ihre Veranstaltungen abschliessen und die Vertragsbedingungen einhalten, erhalten Sie eine Ermässigung von bis zu 15%.

So gehen Sie vor

Wir bitten Sie, das vollständig ausgefüllte Formular sowie die Werkliste an uns zu senden. Anschliessend erhalten Sie von uns die Lizenz sowie die Rechnung. Nach Erhalt Ihrer Zahlung verteilen wir das Geld an die berechtigten Komponisten, Texter und Verlage.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

  • Wenn die SUISA ein Programmverzeichnis erhält, verteilt sie das Geld in der Regel an die Urheber dieser Werke. Wenn der Aufwand zu gross ist, verlangt sie kein Programm und verteilt das Geld pauschal. Unterhaltende Anlässe mit Tonträgermusik werden immer nach einem statistisch erhobenen Stichprobenkonzept verteilt (Hitboxen). 

  • Das Urheberrechtsgesetz definiert den Begriff «privat» sehr eng. Geburtstags- und Hochzeitsfeiern oder ähnliche Feste, die im Familien- und engen Freundeskreis gefeiert werden, gelten als Privatanlass. Firmen- oder Vereinsanlässe fallen nicht darunter, weshalb  Entschädigungen für die Nutzung von Musik bezahlt werden müssen.

  • Es ist grundsätzlich der Veranstalter eines Anlasses mit Musk, welcher für die Bezahlung der Urheberrechtsentschädigung zuständig ist. Wenn Sie selber einen Anlass organisieren, sind Sie dafür zuständig.

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