Nutzungen im Inland

Je nach Art der Nutzung Ihrer Werke wird der dafür vorgesehene Tarif für die Lizenzierung (Inkasso) angewendet. Nach bezahlter Rechnung des Musiknutzers wird das eingenommene Geld verteilt, abzüglich unserer Verwaltungskosten und der Abzüge für die Stiftungen.

Wie bekomme ich Geld?

Bei der Verteilung wendet die SUISA zwei verschiedene Arten der Verteilung an:

  • Bei der einen werden die Tantiemen an die effektiv genutzten Werke verteilt, bzw. an die Bezugsberechtigten dieser Werke. 
  • Bei der zweiten werden die Tantiemen von verschiedenen Nutzern gesammelt und auf alle Werke verteilt, die in diesem Bereich genutzt werden. Die Verteilung geschieht dabei nach einem Punktesystem, nach dem die Werke gewichtet werden.

Weiter arbeiten wir für bestimmte Nutzungsarten auch mit Pauschalvergütungen. Diese werden nicht werkbezogen verteilt, sondern aufgrund vorausgegangener Einnahmen prozentual an die Mitglieder und Schwestergesellschaften ausgeschüttet.

Wann bekomme ich meine Tantiemen? 

Wenn alles von der Werkanmeldung über die Nutzungsmeldung und das Inkasso bis hin zur Verteilung reibungslos abläuft, erhalten Sie die Ihnen zustehenden Urheberrechtsentschädigungen frühestens sechs Monate nach der Nutzung.  

Warum bekomme ich kein Geld? 

Das kann verschiedene Gründe haben. Wichtig ist, dass Sie Ihre Werke frühzeitig (am besten vor der ersten Nutzung) bei uns anmelden. Weiterführende mögliche Gründe werden nachstehend bei den Nutzungsarten erklärt. 

Wie komme ich trotzdem zu meinem Geld? 

Bitte überprüfen Sie, ob wir für die betreffende Nutzungsart überhaupt eine Pro-Werk-Verteilung vornehmen oder ob diese Nutzung nur pauschal oder als Zuschlag vergütet wird. Grundsätzlich können Sie fehlende Vergütungen bis 18 Monate nach der Nutzung bei uns melden. Unsere Sachbearbeiter werden alles Nötige unternehmen, um die fehlenden Vergütungen nachträglich abrechnen zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: claims@suisa.ch

Wie setzt sich der Betrag zusammen?

Die Höhe der Auszahlung hängt von diversen Faktoren ab und variiert je nach Tarif und Verteilungsklasse teilweise stark. Ausschlaggebend für die Höhe des Betrags ist auch, mit wie viel Prozent Sie an den Werken beteiligt sind. 

  • Konzerte und Zirkusaufführungen

    Stellen Sie sicher, dass Sie Ihr gespieltes Programm mit allen nötigen Angaben dem Veranstalter abgeben. Sobald der Veranstalter das Konzert gemeldet und bezahlt hat, kann mit der darauffolgenden Abrechnung das einkassierte Geld auf das von Ihnen abgegebene Programm verteilt werden. Voraussetzung ist, dass Ihre Werke bei uns angemeldet und registriert wurden. 

    Vergütungen für Konzerte werden jeweils am 15ten des letzten Monats eines Quartals abgerechnet (März, Juni, September, Dezember). 

    (Verteilungsklasse 4 / Tarif D, GT K & GT Z )

  • Radio- / TV-Sendungen (ohne Werbung)

    Die Verteilung der Tantiemen stützt sich auf die Aufzeichnungen von Monitoring-Systemen und die Programm-Meldungen seitens der Sender. Die Höhe der Vergütung hängt vom lizenzierten Betrag pro Sender und dem im Verteilungsreglement definierten Berechnungsfaktor für die Sendung ab. 

    SRG-Nutzungen werden jeweils am 15ten des letzten Monats eines Quartals (März, Juni, September, Dezember) abgerechnet. Private Sendestationen einmal jährlich am 15. Juni.

    Die Entschädigung pro Sendung im Radio und Fernsehen SRG ist im Jahresbericht auf der Seite «Sende- und Aufführungsrechte» publiziert. Die Punktwertliste aller abgerechneten privaten Radio- und TV-Sender finden Sie weiter unten. (Verteilungsklassen 1A und 1B, 2A und 2B / Tarif A und GT S)

  • Musik-Monitoring in Clubs und Diskotheken

    Die Verteilung basiert auf einem statistisch erhobenen Stichprobenkonzept, das durch ein Musik-Monitoring mittels Einsatz von «Hitboxen» umgesetzt wird. Die Aufzeichnungen der Hitboxen dienen als Grundlage für die Verteilung. Aufgrund von statistischen Parametern werden die Hitboxen schweizweit in Clubs und Diskotheken installiert – dabei werden die verschiedenen Sprachregionen, die sehr unterschiedlichen Musikstile und die gezahlte Entschädigung der einzelnen Clubs berücksichtigt. Diese Hitboxen nehmen die gespielten Songs auf und gleichen die so gesammelten Daten über ein Audio-Fingerprint-System mit einer Songdatenbank ab. Diese durch die Universität Zürich implementierte Gewichtungsmethodik gewährleistet eine repräsentative Stichprobe und eine faire Vergütung der Musikrechteinhaber/innen.

    Wie bei allen anderen Tarifen und Verteilungsklassen müssen auch hierfür die genutzten Werke bei uns angemeldet und registriert sein. 
    Die Vergütungen sind jeweils in unserer Abrechnung vom 15. Juni enthalten. 

    (Verteilungsklasse 12B / Tarif GT H und Hb, Einnahmen aus Tonträger-Musik)

  • Musikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung (z.B. im Gastgewerbe) / Live-Musik

    Einmal jährlich werden alle über das gesamte Jahr einkassierten Gelder mit allen eingereichten Programmen verrechnet. Dies führt zu einer Punktwertverteilung, welche in unserer Quartalsabrechnung vom 15. Juni integriert ist. 

    Die Punktwertliste der letzten Jahre finden Sie weiter unten.

    (Verteilungsklassen 12A & 4 / Tarif GT H und GT Hb)

  • Kirchliche Aufführungen, Chöre,
    Blasmusiken, Jodelclubs

    Die Dachverbände der Kirchen, Chöre, Blasmusiken und Jodelclubs melden uns einmal jährlich alle Nutzungen, über welche sie von ihren Mitgliedern im Laufe des Jahres informiert wurden. 

    Einmal jährlich werden pro Verteilungsklasse alle über das gesamte Jahr einkassierten Gelder mit allen eingereichten Programmen verrechnet. Dies führt zu einer Punktwertverteilung, welche in unserer Quartalsabrechnung vom 15. Juni integriert ist. 

    Die Punktwertliste der letzten Jahre finden Sie weiter unten.
    (Verteilungsklassen 5 – 8 / Tarif B & GT C)

  • Kino

    Die Verteilung der Tantiemen stützt sich auf die Programm-Meldungen der Veranstalter (Kinos, Festivals u.a.). 

    Einmal jährlich werden die über das gesamte Jahr einkassierten Gelder mit den eingereichten Programmen für jede Verteilungsklasse verrechnet. Das führt zu einer Punktwertverteilung, welche in unserer Quartalsabrechnung vom 15. Juni integriert ist. 
    Vorführungen von Filmen in Kinos (VK 9A), Vorführungen von Werbefilmen in Kinos (VK 9B), Vorführungen von Tonbildträgern ausserhalb der Kinos mit Erträgen von über CHF 200.– pro Tonbildträger (VK 9C), Vorführungen von Tonbildträgern ausserhalb der Kinos mit Erträgen von bis zu CHF 200.– pro Tonbildträger (VK 9D) 

    (Verteilungsklassen 9A – 9D / Tarif GT E)

  • Tonträger

    Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre auf einem Tonträger enthaltenen Werke bei uns angemeldet haben. Sobald das Label den Tonträger bei uns angemeldet und bezahlt (lizenziert) hat, wird mit der darauffolgenden Abrechnung der gesamte Betrag abzüglich der Kommissionskosten (7,325% bei Vertragskunden / 15% bei Kunden ohne Vertrag) an alle Bezugsberechtigten verteilt.  

    Vergütungen für Tonträger werden jeweils am 15ten des letzten Monats eines Quartals (März, Juni, September, Dezember) abgerechnet.

    (Verteilungsklassen 21 / Tarif PA, PI & PN)

  • Tonbildträger 

    Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre auf einem Tonbildträger enthaltenen Werke bei uns angemeldet haben. Sobald das Label den Tonbildträger bei uns lizenziert hat, wird mit der nächsten darauffolgenden Abrechnung der gesamte Betrag abzüglich der Kommissionskosten (9,325% bei Vertragskunden / 15% bei Kunden ohne Vertrag) an alle Bezugsberechtigten verteilt.  

    Vergütungen für Tonbildträger werden jeweils am 15ten des letzten Monats eines Quartals (März, Juni, September, Dezember) abgerechnet.

    (Verteilungsklassen 22 / Tarif VI & VN)

  • Werbung

    Die Verteilung der Tantiemen stützt sich auf die Programm-Meldungen der Werbevermittler. 

    Die Höhe der Vergütung hängt vom lizenzierten Betrag pro Sender ab. Einmal jährlich werden die über das gesamte Jahr einkassierten Gelder mit den eingereichten Programmen für jede Verteilungsklasse verrechnet. Das führt zu einer Punktwertverteilung, welche in unserer Quartalsabrechnung vom 15. Juni integriert ist. 

    (Verteilungsklassen 1E & 2F / Tarif A und GT S)

  • Film

    Die Höhe der Vergütung hängt vom lizenzierten Betrag pro Sender und dem Faktor für die jeweilige Sendung ab. Das eingezogene Geld wird mit einer sogenannten Punktwertverteilung auf alle in der Periode gesendeten und gemeldeten Werke verteilt.

    SRG-Nutzungen werden jeweils am 15ten des letzten Monats eines Quartals (März, Juni, September, Dezember) abgerechnet. Private Sendestationen einmal jährlich am 15. Juni.

    Die Entschädigung pro Sendung im Radio und Fernsehen SRG ist im Jahresbericht auf der Seite «Sende- und Aufführungsrechte» publiziert. Die Punktwertliste aller abgerechneten privaten Radio- und TV-Sender finden Sie unten.
    (Verteilungsklassen 1C und 1D, 2C und 2D / Tarif A und GT S)