Tanz- und Fitnessstudios
Lizenz beantragen
Beantragen Sie hier die Lizenz zur Nutzung von Musik in Tanz- und Fitnessstudios
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Tanzkurs oder Fitnesslektion
Unterricht und Kurse in den Bereichen Tanz, Ballett, Fitness, Meditation und Gesundheit
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Tanzwettbewerbe und Tanzshows
Veranstaltungen wie Tanzturniere, -Abschlussbälle, Tanzwettbewerbe oder Showtanzen mit Tonträger- oder Live-Musik
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Tanzveranstaltungen
Mit Kursteilnehmern und Externen, in welchen frei getanzt wird.
Ein Tanzkurs oder eine Fitnesslektion sind ohne Musik undenkbar. Auch das Ausdauertraining im Fitnessstudio ist weniger monoton, wenn dazu eine Fernsehsendung oder ein Film geschaut werden kann. Die SUISA erteilt Ihnen die Bewilligung (Lizenz) für diese Musiknutzungen.
Hintergrundmusik
Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Hintergrundmusik in Ihren Räumlichkeiten (in der Garderobe, am Empfang, während Pausen etc.) auch Urheberrechte anfallen. Dies gilt auch für die Wiedergabe von Videos, Fernsehsendungen oder Aufführungen ab Ton- und Tonbildträgern zur allgemeinen Hintergrund-Unterhaltung.
Informationen hierzu finden Sie hier: Hintergrundmusik.