Lizenz beantragen 

Beantragen Sie hier die Nutzung von Musik bei Veranstaltungen, bei denen Musik eine wichtige Rolle spielt

Neben Konzerten gibt es viele weitere Veranstaltungen, bei denen Musik eine wichtige Rolle spielt. Oft wird hier keine Live-Musik gespielt, sondern Musik von CDs, MP3-Files oder Streaming-Portalen verwendet. Deshalb müssen nebst Urheberrechten auch verwandte Schutzrechte für die Verwendung einer im Handel erhältlichen Aufnahme bezahlt werden.


Konzertähnliche Darbietungen

In die Kategorie der konzertähnlichen Darbietungen fallen zum Beispiel Veranstaltungen, die aus Gesangs- und Musikeinlagen im Wechsel mit Darbietungen ohne Musik bestehen (Kabarett, Comedy oder Lesungen mit Musik). Auch Tattoo- und OpenAir-Festivals gelten als konzertähnliche Darbietungen.

Shows

Unter dem Begriff «Shows» werden Veranstaltungen zusammengefasst, bei denen die Musik gleichzeitig mit anderen Darbietungen aufgeführt wird, wie z.B. Eiskunstlauf, Varieté, Revuen, Tanzturniere, Ballettaufführungen.

Theater

Auch Lizenzen für die Musik, welche bei Theateraufführungen verwendet wird, werden im Rahmen des GT K erteilt. Als Theateraufführungen gelten Aufführungen wortdramatischer Werke mit Musikeinlagen oder Rahmenmusik.

Lizenzen

Der Preis für die Lizenz ist in der Regel ein Prozentsatz Ihrer Ticketeinnahmen. In gewissen Fällen wird die Vergütung gestützt auf die Gesamtkosten für die  Veranstaltung berechnet (Künstlergagen, Reise- und Aufenthaltskosten, Lokalmiete, Instrumentenmiete und Miete für das PA-System). Die Höhe der Gebühr hängt von der individuellen Ausgestaltung der Veranstaltung und den konkret verwendeten Musikwerken ab. Näheres dazu finden Sie im Merkblatt und im Tarif.

Müssen Verzeichnisse der verwendeten Musik abgegeben werden? 

Ja. Diese sind notwendig, damit wir die Entschädigungen korrekt berechnen und an die Rechteinhaber verteilen können. Bitte reichen Sie das Verzeichnis der aufgeführten Musikwerke spätestens 10 Tage nach dem Auftritt bei der SUISA ein.

So gehen Sie vor:

Wir bitten Sie, das vollständig ausgefüllte Formular sowie die Werkliste an uns zu senden.

Anschliessend erhalten Sie von uns eine Lizenz sowie die Rechnung. Nach Erhalt Ihrer Zahlung verteilen wir das Geld an die berechtigten Komponisten/innen, Textautoren/innen und Musik-Verlage.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

  • Wenn Sie urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich aufführen oder aufführen lassen, brauchen Sie dafür eine Lizenz von der SUISA.

    Konzerte – egal ob mit oder ohne Eintritt – werden im Gemeinsamen Tarif K (GT K) geregelt. Damit die SUISA die Lizenz berechnen kann, benötigen wir:

    • die Angaben zu den Ticket-Einnahmen
    • die Kosten der Veranstaltung
    • die Setliste (Programm) der auftretenden Künstlerinnen und Künstler

    Formulare und weitere Informationen finden Sie unter: www.suisa.ch/k

  • Wenn Sie urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich aufführen oder aufführen lassen, brauchen Sie eine Lizenz von der SUISA.
    Je nach Art der Veranstaltung gelten unterschiedliche Tarife:

    1. Veranstaltungen, bei der sich das Publikum eigens für diesen Zweck versammelt (z. B. Konzerte, Openair-Festivals, Comedy-Veranstaltungen, Shows, Tanzaufführungen oder Theater). Diese werden nach dem Gemeinsamen Tarif K (GT K) lizenziert.

    Dafür benötigen wir:

    • Angaben zu den Ticket-Einnahmen
    • die Kosten der Veranstaltung
    • sowie die Setliste der auftretenden Künstlerinnen und Künstler

    Formulare und weitere Infos: www.suisa.ch/k


    2. Tanz- und Unterhaltungsevents (z. B. Partys, Firmenanlässe, Dorf- und Stadtfeste, Electro-Festivals oder Raves). Diese werden nach dem Gemeinsamen Tarif Hb (GT Hb) lizenziert.

    Formulare und weitere Infos: www.suisa.ch/hb


    3) Tanz- und Unterhaltungsanlässe von Gastrobetrieben (z. B. Partys, DJ- und Tanzveranstaltungen oder Gratiskonzerte). Diese werden nach dem Gemeinsamen Tarif H (GT H) lizenziert.

    Formulare und weitere Infos: www.suisa.ch/h

    Wichtig: Bitte melden Sie Ihre Veranstaltung frühzeitig, damit die Lizenz rechtzeitig ausgestellt werden kann.

  • Nein, es gibt keine pauschale Vergütung für alle Konzerte. Die Lizenzgebühr wird für jedes Konzert einzeln berechnet, und zwar als Prozentsatz der Einnahmen oder der Kosten für die Musikverwendung. So kann der finanzielle Rahmen jeder Veranstaltung individuell berücksichtigt werden.

    Es gibt jedoch eine Alternative: Sie können mit der SUISA einen Jahresvertrag abschliessen. Dabei zahlen Sie vertraglich vereinbarte Akonto-Raten für das ganze Jahr. Im Gegenzug erhalten Sie eine generelle Bewilligung für alle Veranstaltungen im betreffenden Jahr.

    Bei Interesse hilft Ihnen unser Kundendienst gerne weiter.

  • Normalerweise berechnet die SUISA die Entschädigung auf der Basis der Einnahmen. In folgenden Fällen dienen jedoch die Kosten der Musikverwendung als Berechnungsgrundlage:

    • wenn die Einnahmen nicht ermittelt werden können,
    • wenn die Kosten die Einnahmen übersteigen und der Kunde kein Budget erstellt hat oder wenn der Kunde im Voraus davon ausgeht, die Kosten ganz oder teilweise aus eigenen Mitteln zu decken,
    • bei Wohltätigkeitsanlässen, wenn der Einnahmenüberschuss Hilfsbedürftigen zugute kommt.