Party
Hier können Sie eine Lizenz für Veranstaltungen beantragen, zu denen sich die Gäste eigens einfinden, um zur aufgeführten Musik zu tanzen.
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Gastrobetriebe
Partys, DJ-Auftritte und Tanzveranstaltungen
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Nicht-Gastrobetriebe
Partys, DJ-Auftritte und Tanzveranstaltungen
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Firmen- und Vereinsanlässe
Weihnachtsessen, Vereinsanlass, Generalversammlung, usw.
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Stadtfeste und Feuerwerke
Jede musikalisch umrahmte Veranstaltung
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Messen, Ausstellungen & Modeschauen
Messe, Modeschau oder sonst einen Anlass, der musikalisch umrahmt wird.
Wenn Sie eine Party, einen DJ-Auftritt oder einen Tanzanlass mit Unterhaltungsmusik veranstalten, erhalten Sie von uns die Lizenz für die Aufführung der Musik.
Gastrobetrieb
Wenn Sie in Ihrem Lokal Tanz- oder Unterhaltungsanlässe veranstalten, benötigen Sie eine Lizenz gestützt auf den Gemeinsamen Tarif H (GT H).
Zu diesen Anlässen zählen insbesondere solche mit Musik durch Musiker oder Sänger, solche mit Musik zum Tanzen und zur Begleitung von Shows und Attraktionen (Tänzerinnen und Tänzer, Artisten usw.), Karaoke oder Auftritte von DJs.
Die Vergütung für die Lizenz berechnen wir gestützt auf die Summe der Eintrittspreise, den Preis des billigsten alkoholischen Getränks sowie auf die Anzahl Gäste.
Nicht-Gastrobetrieb
Wenn Sie kein Gastrobetrieb sind und eine Party veranstalten, erhalten Sie von uns die Lizenz für die Aufführung der Musik gestützt auf den Gemeinsamen Tarif Hb (GT Hb).
Partys sind Veranstaltungen, zu denen sich die Gäste eigens einfinden, um zur aufgeführten Musik zu tanzen. Sie erhalten von uns eine Lizenz für die Aufführung der Musik zu Tanz oder Unterhaltung.
Falls bei den Veranstaltungen Musik ab Tonträgern (MP3, CDs, LPs, Streaming usw.) gespielt wird, berechnen wir zusätzlich eine Vergütung für die Interpreten- und Produzentenrechte (verwandte Schutzrechte).
Firmen- oder Vereinsanlass
Egal ob Weihnachtsessen, Vereinsanlass oder Generalversammlung: Bei uns erhalten Sie für jede musikalisch umrahmte Veranstaltung eine Lizenz zur Aufführung der Musik. Diese stützt sich auf den Gemeinsamen Tarif Hb
Wenn Sie einen Firmen- oder Vereinsanlass veranstalten, erhalten Sie von uns die Lizenz für die Aufführung der Musik.