Party

Hier können Sie eine Lizenz für Veranstaltungen beantragen, zu denen sich die Gäste eigens einfinden, um zur aufgeführten Musik zu tanzen.

Wenn Sie eine Party, einen DJ-Auftritt oder einen Tanzanlass mit Unterhaltungsmusik veranstalten, erhalten Sie von uns die Lizenz für die Aufführung der Musik.
 

Gastrobetrieb

Wenn Sie in Ihrem Lokal Tanz- oder Unterhaltungsanlässe veranstalten, benötigen Sie eine Lizenz gestützt auf den Gemeinsamen Tarif H (GT H).

Zu diesen Anlässen zählen insbesondere solche mit Musik durch Musiker oder Sänger, solche mit Musik zum Tanzen und zur Begleitung von Shows und Attraktionen (Tänzerinnen und Tänzer, Artisten usw.), Karaoke oder Auftritte von DJs.

Die Vergütung für die Lizenz berechnen wir gestützt auf die Summe der Eintrittspreise, den Preis des billigsten alkoholischen Getränks sowie auf die Anzahl Gäste. 

Informationen und Party-Lizenzen für Gastrobetriebe.

Nicht-Gastrobetrieb

Wenn Sie kein Gastrobetrieb sind und eine Party veranstalten, erhalten Sie von uns die Lizenz für die Aufführung der Musik gestützt auf den Gemeinsamen Tarif Hb (GT Hb).

Partys sind Veranstaltungen, zu denen sich die Gäste eigens einfinden, um zur aufgeführten Musik zu tanzen. Sie erhalten von uns eine Lizenz für die Aufführung der Musik zu Tanz oder Unterhaltung.
 
Falls bei den Veranstaltungen Musik ab Tonträgern (MP3, CDs, LPs, Streaming usw.) gespielt wird, berechnen wir zusätzlich eine Vergütung für die Interpreten- und Produzentenrechte (verwandte Schutzrechte).

Informationen und Party-Lizenzen für Nicht-Gastrobetriebe

Firmen- oder Vereinsanlass

Egal ob Weihnachtsessen, Vereinsanlass oder Generalversammlung: Bei uns erhalten Sie für jede musikalisch umrahmte Veranstaltung eine Lizenz zur Aufführung der Musik. Diese stützt sich auf den Gemeinsamen Tarif Hb

Wenn Sie einen Firmen- oder Vereinsanlass veranstalten, erhalten Sie von uns die Lizenz für die Aufführung der Musik.

Informationen und Lizenzen für Firmen und Vereinsanlässe