Schulen
Lehrpersonen und Schulverwaltungen nutzen urheberrechtlich geschützte Werke wie Texte, Musik oder Bilder auf vielfältige Weise. Für Nutzungen im Unterricht, in Schullagern, an Maturabällen oder an Elternabenden gelten darum unterschiedliche Tarife.
Ausführliche Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie unter www.educa.ch. Zu speziellen Themen bei der Nutzung von Musik in der Schule finden Sie nachstehend die wichtigsten Informationen.
Musik im Unterricht
Schulen haben von Gesetzes wegen die Erlaubnis, urheberrechtlich geschützte Werke im Unterricht zu nutzen. Dieses Privileg gilt für alle Schulen, die Ausbildung und Berufsbildung zum Hauptzweck haben.
Für bestimmte Nutzungen fallen allerdings Lizenzkosten an. Diese werden gestützt auf den Gemeinsamen Tarif 7 (GT 7) berechnet. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) wie auch private Schulen haben mit ProLitteris einen Vertrag abgeschlossen. Sie müssen somit in den meisten Fällen keine weiteren Schritte unternehmen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website von ProLitteris.
Ausserhalb des Lehrplans
Zusätzliche Lizenzen sind in den folgenden Fällen erforderlich:
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Schulfest, Maturaball, usw.
Wenn Sie eine Party oder einen Anlass wie ein Schulfest oder einen Maturaball organisieren, erhalten Sie von uns eine Bewilligung (Lizenz).
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Konzerte und Shows
Wenn Sie mit externen Musiker ein Konzert veranstalten, erhalten Sie von uns die Bewilligung (Lizenz) für die Aufführung der gespielten Musik.
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Filmvorführungen
Wenn Sie ausserhalb des Unterrichts Filme vorführen, erhalten Sie von uns die Lizenz für die im Film enthaltene Musik.
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Hintergrundmusik / Music on Hold
Wenn Sie im Lehrerzimmer, Aufenthaltsräumen; Mensen usw. Hintergrundmusik oder Sendungen abspielen, erhalten Sie von uns dafür eine Bewilligung.