Urheberrechtsrevision: Die Urheber und Verleger müssen von der Online-Nutzung ihrer Werke besser profitieren
Letzte Woche hat der Bundesrat die Botschaft zum neuen Urheberrechtsgesetz verabschiedet. Die SUISA ist mit der vorliegenden Fassung des Gesetzes grundsätzlich zufrieden. Die in der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12 II) erarbeiteten Lösungen wurden übernommen. Damit auch die Urheber, Interpreten, Verleger und Produzenten von der Digitalisierung profitieren, braucht es aber dringend wichtige Ergänzungen. Zum Beispiel ist der Wertetransfer («Transfer of Value») für die Kulturschaffenden höchst unbefriedigend: Von der Online-Nutzung von Musik und Filmen profitieren nach wie vor nur die Plattformen der Internetgiganten. Die Kulturschaffenden – und damit die Inhaltslieferanten – gehen dagegen fast leer aus.
Viele Kulturschaffende, Nutzerverbände und andere Anspruchsgruppen werden die vorliegende Fassung des Urheberrechtsgesetzes mit Erleichterung aufgenommen haben: Der Gesetzestext ist ein Riesenschritt gegenüber dem unausgegorenen Entwurf, den der Bundesrat Ende 2015 präsentiert hatte, und der bei fast allen Interessensgruppen für Kopfschütteln gesorgt hatte. Das Ergebnis war eine Rekordzahl von über 1200 Stellungnahmen bis März 2016 und die Reaktivierung der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht AGUR12 II. Hierzu haben wir bereits im März dieses Jahres auf dem SUISAblog informiert.
Parlament soll den Weg für ein modernes Urheberrechtsgesetz bahnen
Die Arbeitsgruppe bestehend aus Kulturschaffenden, Produzenten, Nutzern, Konsumenten, Internet Service Providern, dem Bundesamt für Justiz sowie weiteren Vertretern der Verwaltung hat offensichtlich gute Arbeit geleistet: In der jetzt vorliegenden Fassung wurden die Vorschläge der Arbeitsgruppe weitgehend übernommen. Nun liegt es am Parlament, den Weg für die modernisierte Fassung des Urheberrechtsgesetzes zu bahnen. Die SUISA sowie die anderen Schweizer Verwertungsgesellschaften unterstützen den Kompromiss.
Das bedeutet allerdings nicht, dass es keine Verbesserungen braucht. Im Gegenteil – das grösste Probleme der Digitalisierung für die Kulturschaffenden bleibt nach wie vor ungelöst: Noch nie wurden geschützte Werke in Videos, Texten, Bildern und Musikdateien so stark genutzt wie heute über das Internet. Profiteure dieser Nutzung sind einige wenige grosse Internetfirmen, während die Wertschöpfung fast vollständig an den Kulturschaffenden – und damit den Inhaltsproduzenten – vorbeigeht.
Internet sei Dank: Musikliebhaber können heute fast überall und zu jeder Zeit auf eine enorme Anzahl Filme, Musikstücke, Bücher und Newsartikel zugreifen. Es braucht hierfür kein physisches Werkexemplar und somit auch keine Kopie mehr. Es genügt die Verfügbarkeit in der Cloud oder ein Abruf mittels Streaming. Neben Online-Verbreitern wie Apple, Spotify, Netflix oder Amazon werden heute Musik und Filme vor allem auf Social-Media-Plattformen wie Youtube oder Facebook geteilt.
Viele Internetanbieter kümmern sich kaum um Urheberrechte
Die Online-Verbreiter kümmern sich in der Regel um die Urheberrechte und schliessen Lizenzverträge mit Produzenten und Verwertungsgesellschaften ab. Dadurch erhalten auch Musiker, Produzenten und andere Kulturschaffende eine Vergütung für ihre Arbeit. Anders ist die Situation bei Vermittlern wie z.B. den Social-Media-Plattformen und bei Aggregatoren wie Tunein. Die von ihnen bereitgestellten technischen Dienstleistungen erlauben es auch den Usern, urheberrechtlich geschützte Werke zu verbreiten. In solchen Modellen, bei denen geschützte Inhalte geteilt werden, kümmern sich die Anbieter jedoch kaum um die Urheberrechte. Im Gegenteil: Sie schieben die Verantwortung für deren Abgeltung regelmässig auf die User ab, welche die Inhalte hochladen.
Hinzu kommt, dass die Social-Media-Plattformen und Aggregatoren eine Konkurrenz zu Online-Verbreitern wie iTunes oder Spotify darstellen und hohe Gewinne erzielen, ohne die Urheber angemessen zu beteiligen. Eine europäische Studie zeigt auf, dass die Wertschöpfung für die Betreiber solcher Plattformen dank urheberrechtlich geschützter Werke wie Musik und Filme sehr hoch ist. Google z.B. macht 18% der Einnahmen dank geschützten Werken z.B. auf gesponserten Links. Würden die geschützten Werke wegfallen, sinkt die Klickrate und damit die Attraktivität der Suchseite. Noch höher ist die Wertschöpfung auf Plattformen wie Youtube, die zwei Drittel ihres Umsatzes mit urheberrechtlich geschützten Inhalten erwirtschaften – vor allem mit Werbung, aber auch mit dem Verkauf von Profildaten. Die Regelung der Urheberrechte schieben sie jedoch auf die Uploader ab, die dazu aber gar nicht in der Lage sind.
Diskussion um Transfer of Value muss auch in der Schweiz stattfinden
Die Urheber als die eigentlichen Schöpfer der Werke werden also bei solchen Plattformen nicht oder kaum vergütet. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. In der EU wird schon länger über den Wertetransfer – den «Transfer of Value» – im Internet diskutiert. Es ist höchste Zeit, dass diese Diskussion auch in der Schweiz stattfindet. Es braucht hierzulande dringend Massnahmen, die der Verschiebung der Wertschöpfung weg von den Urheberinnen und Urhebern Einhalt gebietet – und damit auch die schleichende Enteignung der Kulturschaffenden. Social-Media-Plattformen, Aggregatoren und Suchmaschinen müssen zur einer Abgeltung der über ihre technische Plattform genutzten Werke verpflichtet werden.
Die SUISA und die anderen Schweizer Verwertungsgesellschaften werden deshalb diese wichtigen Ergänzungen im Gesetzgebungsprozess einbringen. Die Kunstschaffenden müssen an der Wertschöpfung auf Online-Plattformen besser beteiligt werden.