Livestreams von Anlässen
Lizenz beantragen
Beantragen Sie hier die Lizenz für
Livestreams von Anlässen.
Wer eine Veranstaltung live auf Websites oder Social Media überträgt, sollte die folgenden Lizenzbedingungen beachten.
Lizenzen
Die Lizenzbedingungen gelten für die Übertragung von Einzelveranstaltungen wie Konzerten, DJ-Sets, Gottesdiensten, Tanz- oder Fitnesslektionen. Aber auch das anschliessende Archivieren von Livestreams ist in diesen Lizenzbedingungen geregelt. Fragen in diesem Zusammenhang beantwortet Ihnen gerne unser Kundendienst: customerservices@suisa.ch
Betreiber von kostenpflichtigen Livestreaming-Plattformen wenden sich bitte zwecks Lizenzierung an: info@suisadigital.li
Bitte beachten Sie auch die weiteren betroffenen Rechte.
Weitere Rechte: Folgende Rechte gilt es bei Livestreams zusätzlich zu beachten und einzuholen:
Synchronisationsrecht
Hierunter versteht man das Recht, ein Musikstück mit eigenen Bildern zu verbinden, also einen Film mit Musik zu unterlegen. Dieses Recht wird in der Regel vom Verlag des Werks verwaltet und kann von der SUISA nicht erteilt werden. Sie müssen daher die Rechte für den gewünschten Titel beim jeweiligen Musikverlag direkt anfragen. Den jeweils zuständigen Musikverlag finden Sie z.B. auf der CD oder in unserer Werkdatenbank unter «Bezugsberechtigter» in der Rolle «E».
Rechte an vorbestehenden Aufnahmen (verwandte Schutzrechte)
Wer im Livestream vorbestehende Aufnahmen einsetzt (z.B. von einer CD oder auch von einer MP3-Datei), benötigt dafür eine entsprechende Erlaubnis. Diese Rechte werden üblicherweise vom Hersteller der Aufnahme (dem sogenannten Tonträgerhersteller, also der Plattenfirma oder dem Label) verwaltet. Sie müssen daher für die gewünschten Musikstücke direkt beim jeweiligen Tonbildträgerhersteller die Rechte anfragen.
Hier kann Ihnen unter Umständen die IFPI Schweiz, der Branchenverband der Musiklabels (Ton- und Tonbildträgerhersteller der Schweiz) weiterhelfen.
Link
Häufig gestellte Fragen und Antworten
-
Livestreaming sind (in der Regel) Direktübertragungen von Musik- oder Partyanlässen, die als Livestream im Internet verbreitet werden.
Grundsätzlich wird die Vergütung in Prozenten der Einnahmen berechnet. Werden keine Einnahmen erzielt, basiert die Entschädigung auf den Gesamtkosten oder es kommt eine Mindestentschädigung zum Zug.Informationen und Lizenzbedingungen zu Livestreams sind auf der Seite Livestreams von Anlässen.
-
Nicht-kommerzielle Livestreams, die von Privatpersonen auf YouTube und/oder Facebook/Instagram gestellt werden, müssen nicht bei der SUISA lizenziert werden, da direkte Vereinbarungen zwischen der SUISA und beiden Plattformen (YouTube und Facebook/Instagram) bestehen.
Nicht-kommerziell in diesem Zusammenhang bedeutet, dass kein Geld für den Livestream verlangt wird oder er nicht von einem oder für ein Unternehmen produziert wird. Auch Spendenaktionen, deren Einnahmen vollständig Hilfsbedürftigen zukommen sowie Gottesdienste und Vereinsanlässe gelten für die SUISA als nicht-kommerziell, solange kein Geld dafür verlangt wird.
-
Auf Social Media:
Ein Livestream ist lizenzpflichtig,- sobald Geld verlangt wird
- oder wenn der Stream von einem Unternehmen produziert wird oder im Auftrag eines Unternehmens stattfindet
Auf der eigenen Website:
Sobald im Rahmen eines Livestreams geschützte Musik aufgeführt wird, ist dieser grundsätzlich immer lizenzpflichtig – unabhängig davon, ob er kommerziell ist oder nicht. -
Oft wird angezeigt, welcher Rechteinhaber oder welche Rechteinhaberin den Einwand erhoben hat.
In solchen Fällen empfiehlt es sich, direkt mit dieser Person oder Organisation Kontakt aufzunehmen. Nur so kann geklärt werden, warum die Meldung erfolgt ist.
-
Ein archivierter Livestream wird auf YouTube wie jedes andere hochgeladene Video behandelt. Rechteinhaber/innen können Inhalte im Video beanspruchen («claimen») und dadurch Werbung einblenden lassen.
Die Einnahmen aus dieser Werbung werden von YouTube mit den Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern geteilt.
Das ist erlaubt und kann nur verhindert werden, wenn im Video ausschliesslich selbst geschriebene und produzierte Musik verwendet wird.
-
Wenn Sie keine Musik ab Tonträger abspielen – sondern zum Beispiel nur Live-Aufnahmen von Konzerten streamen –, wird der Stream in der Regel nicht gesperrt.
Die SUISA ist nur für die Urheberrechte zuständig, also für die Rechte der Komponistinnen und Komponisten. Für Rechte an Aufnahmen (z. B. an Songs von CDs oder MP3-Files) sind jedoch die Labels oder Tonträgerhersteller verantwortlich.
Wenn Sie Musik ab Tonträger verwenden, sollten Sie deshalb zusätzlich die nötigen Rechte direkt bei den Labels einholen, um mögliche Sperrungen zu vermeiden.
-
Wenn Sie Musik im Livestream verwenden, benötigen Sie eine Lizenz für die Urheberrechte gemäss den Lizenzbedingungen Livestreams.
Wichtig:
Wenn Sie Musik von im Handel erhältlichen Tonträgern abspielen (z. B. CDs, MP3s oder Musik von Streaming-Plattformen), kann es passieren, dass der Livestream blockiert wird – je nach Plattform und Rechteinhaber/in.Weitere Informationen zum Thema finden Sie im SUISAblog: Informationen zu Livestreams für SUISA-Mitglieder
Anmeldung auf dieser Seite: Livestreams von Anlässen
-
- Ab Orgel/Live/Konzert
- auf Social Media: Die Rechte sind in der Regel über Verträge der Plattformen geregelt. Sie brauchen keine Lizenz der SUISA.
- auf der eigenen Website: Die Rechte müssen bei der SUISA gemäss den Lizenzbedingungen Livestreams bezogen werden
- Ab Tonträger
- auf Social Media: Man muss mit Sperrungen rechnen (siehe auch Frage 6).
- auf der eigenen Website: Man benötigt zusätzlich zu den Urheberrechten auch Lizenzen der Labels.
- Ab Orgel/Live/Konzert
-
Ja, für einen DJ-Livestream braucht es eine Lizenz gemäss den Lizenzbedingungen Livestreams.
Wichtig:
DJ-Sets enthalten in der Regel Musikaufnahmen, an denen Tonträgerunternehmen bzw. Labels Rechte besitzen.Auf Social Media verbieten viele Labels ausdrücklich DJ-Livestreams, weshalb sie oft automatisch blockiert werden.
Auf der eigenen Website müssen die Rechte an den Aufnahmen zusätzlich direkt bei den Labels eingeholt werden. Ohne eine Lizenz verletzt man diese Rechte und kann sich sogar strafbar machen.
Tipp:
Die derzeit einzige Plattform, die gemäss der SUISA Verträge mit den meisten grossen Labels für DJ-Livestreams abgeschlossen hat, ist Mixcloud. Deshalb empfiehlt es sich, DJ-Sets ausschliesslich über Mixcloud zu streamen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.