Firmenanlässe mit Musik: Welche und wie viel Urheberrechtsvergütungen fallen an?
Weihnachtsessen, Teamevents oder Neujahrsapéros – Firmenanlässe haben im Winterhalbjahr Hochkonjunktur. Wenn dabei Musik zum Einsatz kommt, so sind diese Anlässe der SUISA zu melden und entsprechend abzurechnen.
Firmenanlässe für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch Events für Kundinnen und Kunden sind keine Publikumsveranstaltungen, die für alle zugänglich sind. Deshalb wird oft angenommen, solche Veranstaltungen seien privat und die Musiknutzung müsse nicht bei der SUISA angemeldet werden, weil hier die urheberrechtlichen Regeln des Privatgebrauchs gelten.
Nicht für die Öffentlichkeit, aber trotzdem kein Privatanlass
Als Privatgebrauch gilt jedoch nur eine Musiknutzung im Kreis von unter sich eng verbundenen Personen wie Verwandten oder Freunden. Das trifft bei Firmenanlässen in aller Regel nicht zu. Deshalb gelten solche Veranstaltungen im urheberrechtlichen Sinne nicht als Privatgebrauch – für die Nutzung von Musik ist somit eine Erlaubnis (Lizenz) der SUISA erforderlich.
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