Lizenz beantragen

Sie produzieren einen Film mit Musik und bieten diesen professionellen Nutzern an.

Ein von Ihnen in der Schweiz oder im Liechtenstein produzierter Film beinhaltet Musik und wird im TV, Kino, an einem Filmfestival oder als Video-on-Demand vorgeführt? Damit Sie diese Musik nutzen dürfen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie die erforderlichen Rechte besitzen.

Falls Sie ein Video mit Musik herstellen und zugänglich machen wollen, folgen Sie diesem Link

So erwerben Sie die passenden Musikrechte:

  • Bestehende Musik: Synchronisationsrechte von den Urhebern/innen oder deren Vertretern/innen einholen, und zusätzlich vom Label, falls die Musik auf Vinyl, CD oder auf Streamingplattformen veröffentlicht wurde. Dies muss zwingend vor der Produktion des Films erfolgen.
  • Auftragsmusik: Wer einen Komponisten oder eine Komponistin beauftragt, muss die Nutzungsbedingungen vertraglich regeln. Wenn der/die Komponist/in Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, verwaltet die SUISA die Urheberrechte.
  • Production Music:
    Vorsicht bei vermeintlich lizenzfreier Musik von Webseiten. Verschiedene Anbieter behaupten, dass alle Rechte enthalten seien, aber das stimmt nicht immer. Insbesondere für die Nutzung in der Schweiz und in Liechtenstein verwaltet die SUISA diese Rechte.
    Vorteil von Production Music: Für die Synchronisationsrechte braucht es keine weiteren Formalitäten. Bevorzugen Sie unsere Production Music-Vertragspartner/innen, um eine Doppelzahlung der Rechte zu vermeiden.

So gehen Sie vor:

Füllen Sie das Online-Formular aus. Das Formular kann zwischengespeichert und später weiterbearbeitet werden.

Wir prüfen Ihren Auftrag und senden Ihnen im Anschluss eine Rechnung. Die Lizenz ist gültig, sobald Ihre Zahlung eingegangen ist.

Anschliessend verteilt die SUISA das Geld an die berechtigten Komponisten/innen, Textautoren/innen und Musik-Verlage.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

  • Vervielfältigung und Zugänglichmachung sind zwei unterschiedliche Nutzungsformen.

    • Die Vervielfältigung steht unter Bundesaufsicht und wird über einen Tarif geregelt.
    • Die Zugänglichmachung (z. B. das Veröffentlichen im Internet) steht nicht unter Bundesaufsicht und unterliegt eigenen Regeln.

    Beide Nutzungsformen gelten jedoch rechtlich als öffentliche Verwendungen im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.

  • Ein Produktionsbudget für einen Film umfasst alle Kosten, die im Laufe der gesamten Produktion anfallen.

    Dazu gehören:

    • die Ausgaben in der Vorproduktion (z. B. Planung, Drehbuch, Casting)
    • die Kosten während der Produktion (z. B. Dreharbeiten, Technik, Personal)
    • die Ausgaben für die Postproduktion (z. B. Schnitt, Ton, Nachbearbeitung)
    • sowie mögliche Vertriebskosten (z. B. Werbung, Veröffentlichung)
  • Eine Produktion muss immer vor Beginn der Herstellung des Tonbildträgers bei der SUISA angemeldet werden.

  • Die Lizenz dafür können Sie direkt bei der Anmeldung der Produktion mit dem Formular VN-C erwerben.

    Es handelt sich dabei um Pauschalvergütungen für die Nutzung der Produktion über Streaming und/oder Downloads.

  • Die Verzichtserklärung (auch Buy-Out genannt) betrifft nur die Aufnahme- und Vervielfältigungsrechte nach Tarif VN – mit Ausnahme von Werbung.

    Die Aufführungsrechte (zum Beispiel bei der Ausstrahlung im Fernsehen oder Kino) sind nicht Teil der Verzichtserklärung. Das bedeutet: Bei solchen Ausstrahlungen erhalten die Urheberinnen und Urheber weiterhin eine Vergütung.

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