Lizenz beantragen

Sie produzieren einen Film mit Musik und bieten diesen professionellen Nutzern an.

Ein von Ihnen in der Schweiz oder im Liechtenstein produzierter Film beinhaltet Musik und wird im TV, Kino, an einem Filmfestival oder als Video-on-Demand vorgeführt? Damit Sie diese Musik nutzen dürfen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie die erforderlichen Rechte besitzen.

Falls Sie ein Video mit Musik herstellen und zugänglich machen wollen, folgen Sie diesem Link

So erwerben Sie die passenden Musikrechte:

  • Bestehende Musik: Synchronisationsrechte von den Urhebern/innen oder deren Vertretern/innen einholen, und zusätzlich vom Label, falls die Musik auf Vinyl, CD oder auf Streamingplattformen veröffentlicht wurde. Dies muss zwingend vor der Produktion des Films erfolgen.
  • Auftragsmusik: Wer einen Komponisten oder eine Komponistin beauftragt, muss die Nutzungsbedingungen vertraglich regeln. Wenn der/die Komponist/in Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, verwaltet die SUISA die Urheberrechte.
  • Production Music:
    Vorsicht bei vermeintlich lizenzfreier Musik von Webseiten. Verschiedene Anbieter behaupten, dass alle Rechte enthalten seien, aber das stimmt nicht immer. Insbesondere für die Nutzung in der Schweiz und in Liechtenstein verwaltet die SUISA diese Rechte.
    Vorteil von Production Music: Für die Synchronisationsrechte braucht es keine weiteren Formalitäten. Bevorzugen Sie unsere Production Music-Vertragspartner/innen, um eine Doppelzahlung der Rechte zu vermeiden.

So gehen Sie vor:

Füllen Sie das Online-Formular aus. Das Formular kann zwischengespeichert und später weiterbearbeitet werden.

Wir prüfen Ihren Auftrag und senden Ihnen im Anschluss eine Rechnung. Die Lizenz ist gültig, sobald Ihre Zahlung eingegangen ist.

Anschliessend verteilt die SUISA das Geld an die berechtigten Komponisten/innen, Textautoren/innen und Musik-Verlage.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

  • Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt davon ab, wie Sie die Musik benutzen. Zum Beispiel kostet die Nutzung von Musik bei einem Konzert mehr als Hintergrundmusik in einem Geschäft. Das liegt daran, dass beim Konzert die Musik im Mittelpunkt steht, während sie beim Einkaufen eher im Hintergrund läuft und nur eine untergeordnete Rolle spielt.

    Wenn Sie eine ungefähre Vorstellung davon möchten, wie hoch die Vergütungen für Ihre Nutzung sein könnten, können Sie jederzeit den Kundendienst der SUISA fragen.

    Die genauen Kosten für verschiedene Nutzungen sind in den offiziellen Tarifen festgelegt:
    Tarifübersicht

  • Muss ich als Veranstalter/in eine Urheberrechtsvergütung bezahlen, wenn:

    • kein Eintritt verlangt wurde,
    • die Veranstaltung nicht auf Gewinn ausgerichtet war, oder
    • die Veranstaltung sogar mit Verlust endete?

    Ja. Der wirtschaftliche Erfolg der Veranstaltung ist Sache des Veranstalters/der Veranstalterin. Die Urheberrechtsvergütungen sind wie feste Kosten – zum Beispiel für Getränke oder Licht – und müssen entsprechend auch bezahlt werden, wenn kein Gewinn erzielt wird.

    Muss ich eine Urheberrechtsvergütung bezahlen, wenn:

    • die Veranstaltung privat war, oder
    • es sich um einen nicht-öffentlichen Vereinsanlass handelt?

    Für private Anlässe müssen keine Bewilligungen eingeholt und keine Vergütungen bezahlt werden. Allerdings ist «privat» im Urheberrecht sehr eng definiert: Es gilt nur, wenn eine Person Musik zusammen mit nahen Angehörigen oder engen Freunden nutzt.

    Das bedeutet, Veranstaltungen von Clubs, Vereinen, Firmen, Militäreinheiten und Ähnlichem sind nicht privat, auch wenn nicht alle Zutritt haben.

    Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihre Veranstaltung Vergütungen anfallen, fragen Sie am besten direkt bei der SUISA nach.