Live-Streams von Kirchen und Glaubensgemeinschaften
Lizenz beantragen
Beantragen Sie hier die Lizenz für Live-Streams
für Kirchen und Glaubensgemainschaften
Wer eine Veranstaltung live auf Websites oder Social Media überträgt, sollte die folgenden Lizenzbedingungen beachten.
Lizenzen
Die Lizenzbedingungen gelten für die Übertragung von Einzelveranstaltungen wie Konzerten, DJ-Sets, Gottesdiensten, Tanz- oder Fitnesslektionen. Aber auch das anschliessende Archivieren von Live-Streams ist in diesen Lizenzbedingungen geregelt. Fragen in diesem Zusammenhang beantwortet Ihnen gerne unser Kundendienst: webvideo@suisa.ch.
Bitte beachten Sie auch die weiteren betroffenen Rechte.
So gehen Sie vor
Wir bitten Sie, das vollständig ausgefüllte Formular sowie die Werkliste an uns zu senden. Anschliessend erhalten Sie von uns eine Lizenz sowie die Rechnung. Nach Erhalt Ihrer Zahlung verteilen wir das Geld an die berechtigten Komponisten, Texter und Verlage.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
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Livestreaming sind (in der Regel) Direktübertragungen von Musik- oder Partyanlässen, die als Livestream im Internet verbreitet werden.
Grundsätzlich wird die Vergütung in Prozenten der Einnahmen berechnet. Werden keine Einnahmen erzielt, basiert die Entschädigung auf den Gesamtkosten oder es kommt eine Mindestentschädigung zum Zug.Informationen und Lizenzbedingungen zu Livestreams sind auf der Seite Livestreams von Anlässen.
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Nicht-kommerzielle Livestreams, die von Privatpersonen auf YouTube und/oder Facebook/Instagram gestellt werden, müssen nicht bei der SUISA lizenziert werden, da direkte Vereinbarungen zwischen der SUISA und beiden Plattformen (YouTube und Facebook/Instagram) bestehen.
Nicht-kommerziell in diesem Zusammenhang bedeutet, dass kein Geld für den Livestream verlangt wird oder er nicht von einem oder für ein Unternehmen produziert wird. Auch Spendenaktionen, deren Einnahmen vollständig Hilfsbedürftigen zukommen sowie Gottesdienste und Vereinsanlässe gelten für die SUISA als nicht-kommerziell, solange kein Geld dafür verlangt wird.
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Auf Social Media: Sobald Geld dafür verlangt wird oder von einem oder für ein Unternehmen gestreamt wird.
Auf der eigenen Website: Sobald geschützte Musik aufgeführt wird, grundsätzlich immer.
Ausnahme: Ein Interpret (bspw. eine Band) führt ausschliesslich zu 100% selbst geschriebene Musik auf («Eigennutzung»). -
Oft wird angezeigt, welcher Rechteinhaber oder welche Rechteinhaberin den Einwand erhoben hat.
In solchen Fällen empfiehlt es sich, direkt mit dieser Person oder Organisation Kontakt aufzunehmen. Nur so kann geklärt werden, warum die Meldung erfolgt ist.
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Ein archivierter Livestream wird auf YouTube wie jedes andere hochgeladene Video behandelt. Rechteinhaber/innen können Inhalte im Video beanspruchen («claimen») und dadurch Werbung einblenden lassen.
Die Einnahmen aus dieser Werbung werden von YouTube mit den Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern geteilt.
Das ist erlaubt und kann nur verhindert werden, wenn im Video ausschliesslich selbst geschriebene und produzierte Musik verwendet wird.
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Das kommt darauf an: Wenn Sie keine Musik ab Tonträger abspielen (sondern bspw. lediglich Konzerte streamen) so können sie davon ausgehen, dass der Stream nicht gesperrt wird. Die SUISA ist allerdings nur für die Urheberrechte zuständig und nicht für die allenfalls fehlenden Rechte an Aufnahmen, welche die Labels vertreten. Falls Sie also Musik ab Tonträger abspielen, müssen Sie sich zusätzlich mit den Labels in Verbindung setzen, um Sperrungen zu vermeiden.
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Wenn Sie Musik im Livestream verwenden, benötigen Sie eine Lizenz für die Urheberrechte gemäss den Lizenzbedingungen Livestreams.
Wichtig:
Wenn Sie Musik von im Handel erhältlichen Tonträgern abspielen (z. B. CDs, MP3s oder Musik von Streaming-Plattformen), kann es passieren, dass der Livestream blockiert wird – je nach Plattform und Rechteinhaber/in.Weitere Informationen zum Thema finden Sie im SUISAblog: Informationen zu Livestreams für SUISA-Mitglieder
Anmeldung auf dieser Seite: Livestreams von Anlässen
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- Ab Orgel/Live/Konzert
- auf Social Media: Die Rechte sind in der Regel über Verträge der Plattformen geregelt. Sie brauchen keine Lizenz der SUISA.
- auf der eigenen Website: Die Rechte müssen bei der SUISA gemäss den Lizenzbedingungen Livestreams bezogen werden
- Ab Tonträger
- auf Social Media: Man muss mit Sperrungen rechnen (siehe auch Frage 6).
- auf der eigenen Website: Man benötigt zusätzlich zu den Urheberrechten auch Lizenzen der Labels.
- Ab Orgel/Live/Konzert
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Ja, für einen DJ-Livestream braucht es eine Lizenz gemäss den Lizenzbedingungen Livestreams.
Wichtig:
DJ-Sets enthalten in der Regel Musikaufnahmen, an denen Tonträgerunternehmen bzw. Labels Rechte besitzen.Auf Social Media verbieten viele Labels ausdrücklich DJ-Livestreams, weshalb sie oft automatisch blockiert werden.
Auf der eigenen Website müssen die Rechte an den Aufnahmen zusätzlich direkt bei den Labels eingeholt werden. Ohne eine Lizenz verletzt man diese Rechte und kann sich sogar strafbar machen.
Tipp:
Die derzeit einzige Plattform, die gemäss der SUISA Verträge mit den meisten grossen Labels für DJ-Livestreams abgeschlossen hat, ist Mixcloud. Deshalb empfiehlt es sich, DJ-Sets ausschliesslich über Mixcloud zu streamen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.