Public Viewings auf kleinen Bildschirmen

Bei Bildschirmen und Projektionsflächen unter 3 m Durchmesser

Lizenzen für Bilddiagonalen unter 3 m 

Sofern Sie die Übertragung der Sendung auf einem Bildschirm oder einer Projektionsfläche mit weniger als 3 m Diagonale zeigen, gilt der Gemeinsame Tarif 3a (GT 3a).

Falls Sie bereits SUISA-Kunde/in sind und eine Lizenz für audiovisuelle Nutzung (Filme, Videos, Fernsehsendungen) besitzen, müssen Sie nichts weiter unternehmen, da diese Lizenz auch für Public Viewings auf Bildschirmen oder Projektionsflächen mit weniger als 3 m Diagonale gilt.

Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Lizenz für Audio-Nutzungen allein nicht ausreicht. Diese Lizenz deckt nur Hintergrundmusik, den Empfang von Radiosendungen und/oder Musik in Warteschlaufen ab.

Details zum GT 3a, eine Übersicht der Kosten sowie das Formular, um die Lizenz zu beantragen, finden Sie unter www.suisa.ch/3a

So gehen Sie vor, falls Sie keine GT 3a-Lizenz der SUISA haben

Wir bitten Sie, das vollständig ausgefüllte Formular vor der Veranstaltung an uns zu senden. Anschliessend erhalten Sie von uns die Lizenz sowie die Rechnung. Nach Erhalt Ihrer Zahlung verteilen wir das Geld an die berechtigten Komponisten/innen, Texter/innen und Verlage.

Achtung: Für Bilddiagonalen ab 3 Metern gilt der Gemeinsame Tarif 3c (GT 3c).