Schlichtung bei Online-Rechten
Wenn es um die grenzüberschreitende Lizenzierung von Online-Rechten geht, haben Auftraggeber, Mitglieder und ausländische Schwestergesellschaften der SUISA mit Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in der Schweiz oder einem EWR-Mitgliedsstaat die Möglichkeit, bei der Aufsichtsbehörde des Fürstentums Liechtenstein (Amt für Volkswirtschaft, Postfach 684, FL-9490 Vaduz, info.avw@llv.li) ein Gesuch um Schlichtung einzureichen, wenn die Streitigkeit einen der folgenden Punkte betrifft:
- Informationen über Musikwerke, an denen Online-Rechte wahrgenommen werden, die allfällige Berichtigung dieser Informationen sowie Informationen über die Gebiete der Wahrnehmung der Online-Rechte
- Elektronische Übermittlung von Informationen gemäss Ziffer 1
- Überwachung und Inkasso von Online-Nutzungen gegenüber den Nutzern
- Verteilung und Abrechnung von Online-Nutzungen gegenüber den Berechtigten
- Verpflichtung zum Abschluss einer Repräsentationsvereinbarung mit einer anderen Verwertungsgesellschaft
- Informationen über die Musikwerke im Rahmen von Repräsentationsvereinbarungen betreffend Online-Nutzungen
- Das unter bestimmten Voraussetzungen bestehende Recht, eine andere Verwertungsgesellschaft mit der Wahrnehmung der Online-Rechte zu beauftragen
- Gleichbehandlung und Verwaltungskostenabzug bei der Wahrnehmung der Online-Rechte
Richtige Daten und Informationen über Werke, Rechte und Territorien, in denen die Rechte wahrgenommen werden, sind essentiell für eine zuverlässige, effiziente und schnelle Wahrnehmung der Online-Rechte durch die SUISA, MINT und SUISA Digital Licensing.
Fehlerhafte Daten und Informationen können wie folgt gemeldet werden:
- Digital Service Providers (DSP) wenden sich bitte an unseren Administrator MINT Digital Services: onlineprocessing@mintservices.com
- SUISA-Mitglieder wenden sich an die Mitgliederabteilung: repertoire@suisa.ch
- Nicht-SUISA-Mitglieder wenden sich an die Verwertungsgesellschaft, der sie angeschlossen sind.
- Andere Rechteinhaber wenden sich bitte an: disputes@minterservices.com
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Artikeln 63 sowie 50 bis 61 des Liechtensteinischen Verwertungsgesellschaftengesetzes.