Antworten auf die häufigsten Fragen zu Aufgabe und Organisation der SUISA

Über die SUISA

  • Die SUISA ist die Genossenschaft der Urheber/innen und Verleger/innen von Musik in der Schweiz und in Liechtenstein. Als Verwertungsgesellschaft hat sie die Aufgabe, die Rechte an Musik ihrer Mitglieder zu verwerten, also zu Geld zu machen. Die SUISA vertritt die Rechte von rund 45'000 Mitgliedern, wie 

    • Urheberinnen und Urhebern (Komponisten/innen, Textautoren/innen, Bearbeiter/innen)
    • Musikverlegerinnen und -verlegern
    • Rechtsnachfolgern (z.B. Erben/Erbinnen) der genannten Gruppen

    Die Bedeutung der SUISA für Urheber/innen und Verleger/innen:
    Die SUISA nimmt seit 1923 die Rechte für ihre Mitglieder sowie zahllose ausländische Berechtigte wahr und sorgt dafür, dass sie fair vergütet werden, wenn ihre Werke ausserhalb der Privatsphäre genutzt werden.

    Sie vertritt die Interessen von Musikschaffenden und setzt sich auch auf politischer Ebene für faire Rahmenbedingungen und das Urheberrecht ein. Denn ohne Urheberrecht könnten kreative Menschen nicht von ihrer Arbeit leben.

    Die Bedeutung der SUISA für Kundinnen und Kunden:
    Die SUISA ist auch für Kundinnen und Kunden da, die Musik ausserhalb des privaten Rahmens nutzen wollen. Ohne die SUISA müssten sie die Rechte von jeder Urheberin, jedem Urheber, jeder Verlegerin und jedem Verleger einzeln erwerben. Bei der SUISA erhalten Kundinnen und Kunden aus der Schweiz und Liechtenstein mit der entsprechenden Lizenz (Erlaubnis) Zugang zum gesamten musikalischen Repertoire der Welt aus einer Hand.

  • Die SUISA gehört ihren Mitgliedern. Das wichtigste Organ der SUISA ist die jährliche Generalversammlung. An dieser beschliessen die wahl- und stimmberechtigten Mitglieder über wichtige Angelegenheiten wie die Jahresrechnung oder Statutenänderungen, und wählen ihre Vertretung im Vorstand und in weiteren Kommissionen.

    Dem Vorstand der SUISA gehören neben dem Präsidenten oder der Präsidentin 14 Personen an. Dabei sind sowohl Urheber und Urheberinnen wie auch Verleger und Verlegerinnen angemessen vertreten. Neben den derzeit elf Vertreterinnen und Vertretern der Mitglieder gehören dem Vorstand drei Vertreter/innen aus der Wirtschaft und ein Parlamentarier hinzu. Zu den Kernaufgaben des Vorstands gehören Beschlüsse über das Verteilungsreglement sowie die Ernennung und Überwachung der Geschäftsleitung der SUISA.

    Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Umsetzung der Geschäftsstrategien des Vorstands. Sie leitet das Tagesgeschäft und trägt dabei die Gesamtverantwortung für die Einnahmen und die Verteilung der Vergütungen an die Bezugsberechtigten.

    Rechtlich ist die SUISA als Genossenschaft organisiert. Kernelement einer Genossenschaft ist die wirtschaftliche Selbsthilfe ihrer Mitglieder. Die SUISA erwirtschaftet keinen Gewinn, sondern verteilt nach Abzug ihrer Verwaltungskosten alle Erträge an die Bezugsberechtigten.

    Die SUISA ist also privatrechtlich organisiert und keine staatliche Behörde. Als Verwertungsgesellschaft muss sie aber eine ganze Reihe gesetzlicher Anforderungen erfüllen und steht unter Aufsicht des Instituts für Geistiges Eigentum (IGE).

  • Die SUISA ist die Gesellschaft für die Rechte an musikalischen Werken. Sie vertritt die Urheberinnen und Urheber (Komponisten/innen, Textautoren/innen, Bearbeiter/innen) sowie die Verlegerinnen und Verleger von Musik. Wenn Sie musikalische Werke öffentlich verwenden (z.B. als Hintergrundmusik in einem Restaurant oder einem Geschäft, in ihrem Tanz- oder Fitnessstudio oder anlässlich von Konzerten oder Partys), stellt die SUISA sicher, dass die Musikschaffenden fair für die Nutzung ihrer Musik bezahlt werden. Kundinnen und Kunden erhalten von der SUISA aus einer Hand Zugang zum gesamten musikalischen Repertoire der Welt.

    Die Serafe ist die Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe. In der Schweiz ist jeder Haushalt verpflichtet, eine Gebühr zur Finanzierung von Radio- und Fernsehveranstaltern zu bezahlen. Der grösste Teil der Gelder geht an die verschiedenen Sender der SRG, aber auch zahlreiche private Radio- und Fernsehstationen in allen vier Sprachregionen der Schweiz werden über diese Abgabe finanziert.

    Die Serafe hat diese Aufgabe 2019 von der Billag übernommen.

  • Man spricht von SUISA-Mitgliedern, da die SUISA eine Genossenschaft ist, die ihren Mitgliedern gehört. Mitglieder der SUISA sind Urheberinnen und Urheber (Komponisten/innen, Textautoren/innen und Bearbeiter/innen) und Musikverlegerinnen und -verleger sowie Rechtsnachfolger (z.B. Erben) der genannten Gruppen.

  • Wer Musik ausserhalb des privaten Rahmens nutzt, benötigt eine Nutzungserlaubnis (Lizenz) und wird automatisch Kundin oder Kunde der SUISA. Um Musiknutzungen ausserhalb des privaten Rahmens handelt es sich beispielsweise bei Konzerten, Partys oder Hintergrundmusik in Geschäften, Bars oder Restaurants.

    Ausführliche Informationen zur Vorgehensweise und zu den benötigten Lizenzen finden sie hier: https://www.suisa.ch/de/Kunden.html

  • Die SUISA arbeitet mit anderen Verwertungsgesellschaften aus dem Inland und dem Ausland zusammen.

    Schweizer Verwertungsgesellschaften:
    Neben der SUISA existieren in der Schweiz vier weitere Verwertungsgesellschaften, die sich um ein anderes Repertoire kümmern.

    Die fünf Gesellschaften verfolgen gemeinsame Ziele und arbeiten hierfür eng zusammen, z.B. bei der Erarbeitung der Gemeinsamen Tarife oder beim Lobbying für die Rechte ihrer Mitglieder. Für Letzteres treten sie als Swisscopyright gegenüber Politik und Behörden auf: www.swisscopyright.ch.

    Ausländische Verwertungsgesellschaften:
    In den meisten Ländern existieren Gesellschaften, die dort dieselben Aufgaben wie die SUISA übernehmen. Diese Gesellschaften arbeiten mittels so genannter Gegenseitigkeitsverträge zusammen. Dadurch werden die Rechte der SUISA-Mitglieder im Ausland wahrgenommen und sie erhalten Vergütungen für die Nutzung ihrer Werke im jeweiligen Land. Im Gegenzug nimmt die SUISA die Nutzung von Musik ausländischer Künstlerinnen und Künstlern in der Schweiz wahr. Somit kann sie Musiknutzerinnen und Musiknutzern hierzulande das ganze Weltrepertoire an Musik anbieten.

    Eine Übersicht über die bestehenden Gegenseitigkeitsverträge der SUISA finden sich hier: "Internationales Netzwerk der Verwertungsgesellschaften"

FONDATION SUISA

  • Die FONDATION SUISA ist eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Lausanne, die seit 1989 das zeitgenössische Musikschaffen in der Schweiz und in Liechtenstein in seiner ganzen Vielfalt fördert und dessen Verbreitung im In- und Ausland unterstützt.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website:
    www.fondation-suisa.ch

  • Gefördert werden Projekte, die einen Bezug zum aktuellen Musikschaffen in der Schweiz oder in Liechtenstein haben, öffentlich zugänglich sind und eine überregionale Ausstrahlung besitzen.

    Die FONDATION SUISA bietet daneben auch verschiedene Förderprogramme an – zum Beispiel «Get Going!», das innovative Ideen und individuelle Karriereschritte von Musikschaffenden unterstützt.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website:
    www.fondation-suisa.ch

  • Die Stiftung finanziert sich durch eine jährliche Zuweisung von 2,5 % der SUISA-Einnahmen aus Aufführungs- und Senderechten in der Schweiz.

    Die SUISA ist die Genossenschaft der Musikurheber/innen und Musikverleger/innen in der Schweiz. Sie vertritt deren Urheberrechte und sorgt dafür, dass sie für die Nutzung ihrer Werke eine angemessene Vergütung erhalten.

  • Fördergesuche an die FONDATION SUISA können ausschliesslich online eingereicht werden – über das Online-Gesuchstool auf der Website.

    Direktlink zur Gesuchseingabe

    Die eingereichten Dossiers werden von der Künstlerischen Kommission geprüft und beurteilt.

    Kontaktadresse für Rückfragen:
    FONDATION SUISA
    Avenue du Grammont 11bis
    1007 Lausanne
    Telefon: +41 21 613 50 60
    E-Mail: info@fondation-suisa.ch

    Bei spezifischen Anliegen können Sie sich auch direkt an die Geschäftsstelle wenden. Die zuständigen Kontaktpersonen und ihre Aufgaben sind auf der Website der FONDATION SUISA aufgeführt: www.fondation-suisa.ch

  • Nicht unterstützt werden unter anderem: Infrastrukturprojekte, Ausbildungsangebote, reine Ton- oder Bildproduktionen, Arrangementarbeiten, PR-Massnahmen, Sponsoring, therapeutische Projekte sowie rückwirkende Gesuche (also Gesuche für Projekte, die bereits begonnen haben).

    Die vollständigen Förderkriterien und Ausschlüsse sind im Förderreglement der FONDATION SUISA detailliert beschrieben. Dieses ist auf der Website der Stiftung einsehbar: www.fondation-suisa.ch

  • Folgende Kriterien/Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Das Projekt muss einen klaren Bezug zum aktuellen Musikschaffen in der Schweiz oder in Liechtenstein aufweisen – zum Beispiel durch Staatsbürgerschaft, Wohnsitz, SUISA-Mitgliedschaft oder einen nachweisbaren Beitrag zum Musikleben in diesen Ländern.
    • Gesuche müssen in der Regel mindestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
    • Pro Jahr wird höchstens ein Unterstützungsbeitrag pro Person oder Projekt vergeben.
    • Es müssen angemessene Eigenmittel und eine tragfähige Gesamtfinanzierung nachgewiesen werden. Reine Gratiskonzerte oder kostenlose Onlineveröffentlichungen werden nicht unterstützt.

Mint Digital Services

  • Mint Digital Services ist ein Joint Venture der US-amerikanischen Musikrechte-Organisation SESAC und der SUISA. Das Unternehmen bietet Dienstleistungen in allen Bereichen der Musikrechte-Administration an – mit einem besonderen Fokus auf die digitale Nutzung von Musik.

    Mint ermöglicht es SUISA und SESAC, die Online-Lizenzierung ihrer Repertoires effizienter und zentralisiert abzuwickeln. Darüber hinaus erbringt Mint auch Dienstleistungen für Dritte – darunter Musikverlage und andere Verwertungsgesellschaften.

    Informationen finden Sie auf ihrer Website: www.mintservices.com

  • Mit Mint Digital Services erschliesst die SUISA neue Geschäftsfelder, indem sie ihre leistungsfähige IT-Infrastruktur gezielt einsetzt.

    Durch das Joint Venture mit SESAC kann die SUISA ihre Informatik-Ressourcen effizienter nutzen und sich gleichzeitig strategisch für die Zukunft aufstellen. Denn es ist absehbar, dass das bisherige Modell – bei dem jeweils eine Verwertungsgesellschaft pro Land das gesamte Weltrepertoire lizenziert – in Zukunft zunehmend hinterfragt oder aufgelockert wird.

    Schon heute ist ausserhalb des Online-Geschäfts ein klarer Trend zur Direktlizenzierung zu beobachten. Dabei werden länderübergreifende Lizenzen erteilt, aber nur für das eigene Repertoire – ohne den Umweg über lokale Verwertungsgesellschaften.

    Mit Mint reagiert die SUISA frühzeitig auf diese Entwicklungen und positioniert sich als digital kompetente und wettbewerbsfähige Organisation im internationalen Musikrechtegeschäft.

  • Nein – für SUISA-Mitglieder ändert sich nichts. Die Ansprechperson bleibt weiterhin die SUISA, und auch die Abrechnungen werden wie bisher direkt von der SUISA an ihre Mitglieder verschickt.

    Mint Digital Services übernimmt lediglich Dienstleistungen im Hintergrund – vor allem im Bereich der digitalen Rechteverwaltung – und arbeitet dabei im Auftrag der SUISA.

  • Nein. Die Zusammenarbeit mit SESAC hat keinen Einfluss auf die Vergütungen aus den USA.

    Die Einnahmen aus den USA, welche die SUISA-Mitglieder für die Nutzung ihrer Werke erhalten, werden weiterhin wie gewohnt über die bestehenden Gegenseitigkeitsverträge mit den US-amerikanischen Verwertungsgesellschaften (z. B. ASCAP, BMI, SESAC) abgewickelt.

  • Nein – das Joint Venture Mint Digital Services erbringt ausschliesslich Dienstleistungen im Bereich der Administration und Abrechnung. Die eigentliche Lizenzierung der Repertoires von SESAC und der SUISA erfolgt nicht durch Mint selbst, sondern durch eigene Tochterfirmen, die zu diesem Zweck in Liechtenstein gegründet wurden, um Zugang zum europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu erhalten:

    SESAC Digital Licensing AG (Tochtergesellschaft von SESAC)
    SUISA Digital Licensing AG (Tochtergesellschaft der SUISA)

    Diese beiden Gesellschaften sind für die Online-Lizenzierung ihrer jeweiligen Repertoires zuständig. Sie lizenzieren zudem auch die Aufführungsrechte der meisten anglo-amerikanischer Verwertungsgesellschaften.

  • Es ist möglich, dass mit einigen Online-Plattformen bessere Vertragsbedingungen ausgehandelt werden können. Die Plattformen können dabei selbst entscheiden, ob sie separat mit den beiden Lizenzierungseinheiten – SUISA Digital Licensing AG und SESAC Digital Licensing AG – verhandeln wollen oder gemeinsam mit beiden.

    Wenn eine Plattform gemeinsam mit beiden Unternehmen verhandelt, kann die SUISA vom grösseren Repertoire von SESAC profitieren. Dies kann zu besseren Konditionen für die SUISA führen – und somit auch für die von ihr vertretenen Urheber/innen und Verleger/innen.

Verteilung der Einnahmen

  • Die Tarife der SUISA regeln, wie die Nutzung von Urheberrechten vergütet wird. Das Verteilungsreglement legt fest, wie diese Vergütungen an die berechtigten Personen verteilt werden.

    Für Nutzungen im Ausland (z. B. Aufführungen oder Sendungen) gelten die Regeln der jeweiligen ausländischen Verwertungsgesellschaften.

    Wer erhält Geld aus der Verteilung?
    Die Vergütungen gehen an:

    • Urheberinnen und Urheber (z. B. Komponisten/innen, Textautoren/innen, Bearbeiter/innen)
    • Musikverlage

    in der Schweiz – und über die Schwestergesellschaften – auch im Ausland

    Alle Bezugsberechtigten erhalten eine Abrechnung und ihren Anteil überwiesen.

    Was wird wie verteilt?
    Es wird unterschieden zwischen:

    • Aufführungs- und Senderechten
    • und Vervielfältigungsrechten

    Ohne spezielle Vereinbarung verwendet die SUISA die Verteilungsschlüssel gemäss Verteilungsreglement. In bestimmten Fällen kann eine abweichende Aufteilung vereinbart werden – das ist aber nur innerhalb bestimmter Grenzen möglich.

    Detaillierte Informationen zur Verteilung finden Sie hier: www.suisa.ch – Verteilung der Einnahmen

  • Die SUISA erstellt für die meisten Vergütungen eine Abrechnung viermal pro Jahr – also quartalsweise.

    Einige wenige Bereiche werden nur einmal jährlich abgerechnet.

    Die genauen Abrechnungstermine finden Sie hier: www.suisa.ch – Verteilung der Einnahmen

  • Nach dem Abzug zur Deckung der Verwaltungskosten zieht die SUISA von grundsätzlich allen Vergütungen ab:

    • 7,5% der Einnahmen für Aufführungen und Sendungen in der Schweiz fliessen in die Stiftung Urheber- und Verleger-Fürsorge der SUISA.
    • 2,5% der Einnahmen für Aufführungen und Sendungen in der Schweiz fliessen in die SUISA-Stiftung für Musik, die Schweizer Musik fördert.

    Bei Audio- und Video-on-Demand-Nutzungen werden diese Abzüge nicht vorgenommen. 

    Die Vergütungen aus dem Ausland werden aufgrund der zusätzlichen Verwaltungskosten nach einem Abzug von 4% an die Mitglieder und Auftraggeber der SUISA weitergeleitet. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Quellensteuer.

    Weitere Informationen zu den Abzügen finden Sie hier: "Kostenabzüge der SUISA"

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