1 bis 3 Videos anmelden
Lizenz beantragen
Sie möchten pro Jahr 1 – 3 Videos mit Musik produzieren und online veröffentlichen?
Wenn Sie Videos mit Musik produzieren und im Internet veröffentlichen, haben die Urheber/innen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung. Dies gilt zum Beispiel für Videos auf einer Firmenwebsite oder auf Social Media.
Wir unterscheiden dabei zwischen drei Tarifkategorien: Herstellung, Zugänglichmachen, bzw. Veröffentlichung und Vorführung der Videos.
Herstellung (Produktion) von Videos
Wenn Sie Videos mit Musik auf Webseiten veröffentlichen wollen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie die erforderlichen Rechte besitzen. Bei der SUISA erhalten Sie die Bewilligung (Lizenz) für das Aufnehmen und Vervielfältigen von Musik auf Datenträger.
Zugänglichmachen (Streamen) von Videos
Wenn Sie eines oder mehrere Videos mit Musik auf Ihrer Website einbetten und veröffentlichen, sind Sie verpflichtet, dies der SUISA zu melden. Sie können die Lizenz gegen eine einmalige Vergütung pro Video oder eine jährliche Pauschale für alle Ihre Videos erwerben. Eine Pauschale lohnt sich bei mehr als 3 Videos pro Jahr.
Vorführung von Videos mit Musik
Wird ein Video mit Musik öffentlich vorgeführt, benötigen Sie eine entsprechende Lizenz. Dies gilt auch für Vorführungen, welche kostenlos sind und ausserhalb von Kinos oder kinoähnlichen Einrichtungen in der Schweiz und Liechtenstein stattfinden. Hierzu zählen beispielsweise Messen, Gewerbsausstellungen oder Firmenanlässe.
Weitere Rechte bzw. zu beachtende Punkte
Für die Produktion von Videos werden zusätzlich die Synchronisationsrechte der Urheber/innen und Verleger/innen benötigt. Diese Rechte erlauben Ihnen, die Musik in einem Video zu verwenden. Sie werden beim Verlag, bzw. bei den Urhebern/innen eingeholt.
Wenn Sie eine bestimmte Aufnahme eines Musikstücks verwenden möchten, müssen Sie zudem die Leistungsschutzrechte vom Label einholen, das die Aufnahme veröffentlicht hat.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite «Weitere Rechte».
Falls Sie alle Musikrechte bereits erworben haben (z.B. bei Auftragsmusik) oder ein/e Geschäftspartner/in im Ausland die Videos erstellt hat, entfällt der Schritt über die SUISA. Wenn jedoch die Videos in der Schweiz hergestellt und die Herstellrechte noch nicht erworben wurden, müssen Sie diese Videos bei der SUISA anmelden.
Diese Rechte für die Verwendung von Musik in Videos sind individuell für jedes einzelne Video zu klären bzw. zu erwerben.
Alles aus einer Hand (Production Music)
Ein einfacher Weg ist die Verwendung von Production Music für Ihr Video. Der Vorteil dabei ist, dass Ihnen die SUISA in einer einzigen Lizenz neben den Urheberrechten auch die verwandten Schutzrechte und die Synchronisationsrechte übertragen kann. Weitere Angaben dazu finden Sie auf der Seite «Production Music»
Wenn Sie keine Production Music verwenden, beachten Sie bitte, dass die Rechteinhaber/innen die Nutzung ihrer Werke jederzeit untersagen können. Urheberpersönlichkeitsrechte (z.B. Synchronisationsrechte) bleiben vorbehalten.
So gehen Sie vor:
Falls Sie planen, mehr als drei Videos zu veröffentlichen, informieren Sie sich bitte hier.
Füllen Sie das Formular online aus, um die passende Lizenz zu beantragen. Das Formular kann zwischengespeichert und später weiterbearbeitet werden.
Wir prüfen Ihren Auftrag und senden Ihnen im Anschluss eine Rechnung. Die Lizenz ist gültig, sobald die Zahlung eingegangen ist.
Anschliessend verteilt die SUISA das Geld an die berechtigten Komponisten/innen, Textautoren/innen und Musik-Verlage.