Lizenz beantragen

Beantragen Sie hier die Lizenz zur Nutzung von Musik in kostenlosen Podcasts

Podcasts sind im Internet abrufbare Audiobeiträge. Musik wird dabei oft als Intro oder Hintergrundmusik verwendet. Wenn die verwendete Musik nicht eine eigene Schöpfung ist oder aus gemeinfreien Werken besteht, ist die Einwilligung zu holen und die Rechteinhaber werden dafür entschädigt. Dabei unterscheiden wir zwischen der Produktion und der Bereitstellung von Podcasts.

Produktion (Vervielfältigung/Herstellung) von Podcasts

Wer Podcasts in der Schweiz produziert und urheberrechtlich geschützte Musik verwendet, ist verpflichtet, den Podcast bei der SUISA anzumelden. Die Entschädigung wird entweder für jede Podcast-Episode einzeln geregelt oder gesamthaft für eine Podcast-Reihe. Falls Sie bereits die Rechte für die Musik erworben haben (bspw. im Falle von Auftragsmusik) oder der Podcast nicht durch Sie produziert wurde, sondern durch einen Geschäftspartner im Ausland, entfällt der Schritt über die SUISA.

Bereitstellen (Zugänglichmachen) von Podcasts

Wenn Sie Podcasts auf Ihrer eigenen Website einbinden und veröffentlichen, sind Sie verpflichtet dies der SUISA zu melden. Falls Sie bereits über eine allgemeine Erlaubnis für die Online-Zugänglichmachung von Musik verfügen, entfällt diese Entschädigung.

Weitere Rechte

Bei der Verwendung von Production Music kann die SUISA Ihnen neben den Urheberrechten auch die verwandten Schutzrechte und die Synchronisationsrechte übertragen. Sie finden weitere  Angaben dazu auf der Seite «Production Music».

Falls Sie keine Production Music verwenden beachten Sie bitte, dass Sie evtl. weitere Rechte einholen müssen (bspw. Synchronisationsrecht oder Leistungsschutzrecht). Sie finden weitere Angaben dazu auf der Seite «Weitere Rechte».  
 

So gehen Sie vor

Bitte füllen Sie das Anmeldeformular aus und reichen Sie uns dieses ein. Wir prüfen Ihren Auftrag und senden Ihnen im Anschluss eine Rechnung.
 

Arten von Podcasts

1. Musik in kostenlosen Podcasts
Sie produzieren regelmässig Podcasts, die Sie kostenlos anbieten. Bitte melden Sie uns diese mit dem Anmeldeformular «Nutzung von Musik in kostenlosen Podcasts» an.

2. Musik in kostenpflichtigen Podcasts

Für diese Lizenzierung bitten wir Sie, sich vorab mit uns unter folgender E-Mail-Adresse in Verbindung zu setzen: customerservices@suisa.ch

Häufig gestellte Fragen

  • Nein, wenn Podcasts nur über gängigen Plattformen wie Spotify und nicht auf der eigenen Webseite veröffentlicht werden, muss nur die Vervielfältigung (Herstellung) lizenziert werden. Die SUISA lizenziert die Zugänglichmachung der Musik direkt mit den verantwortlichen Plattformen.

  • Wenn alle hergestellten Podcasts im Meldehalbjahr unter 24 Minuten geschützte Musik enthalten, kommt die Mindestentschädigung von CHF 34.20 für die gesamte Musik zur Anwendung. Sobald die Dauer von 24 Minuten überschritten wird, werden CHF 1.40 pro Minute geschützter Musik berechnet.

  • Es spielt keine Rolle, ob der Podcast gewinnorientiert ist oder nicht. Die Musik in Podcasts muss in jedem Fall lizenziert werden.

  • Nein, die Namensnennung allein berechtigt noch nicht zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik ohne eine entsprechende Lizenzierung.

  • Nein, die SUISA lizenziert ausschliesslich die Musik in Podcasts. Wenn ein Podcast keine Musik enthält, muss er nicht bei der SUISA angemeldet werden.

  • Die Herstellung eines Podcasts muss nur einmal lizenziert werden.

    Die Online-Zugänglichmachung hingegen muss laufend lizenziert werden, solange der Podcast online verfügbar ist. Die Abrechnung erfolgt dabei halbjährlich.

  • Eine Serie von Podcasts kann im Voraus angemeldet werden.

  • Bei der Verwendung von Musik in einem Podcast sind zwei zusätzliche Rechte zu beachten:

    1. Synchronisationsrecht
    Dieses Recht erlaubt es, Musik mit einem anderen Medium zu verbinden. Im Fall eines Podcasts heisst das also, dass dieser mit Musik hinterlegt wird.

    Das Synchronisationsrecht liegt in der Regel beim Musikverlag oder direkt bei der Urheberin bzw. dem Urheber. Die SUISA kann dieses Recht nicht vergeben. Die Erlaubnis muss direkt beim jeweiligen Verlag, bei der Urheberin oder dem Urheber eingeholt werden.

    2. Leistungsschutzrecht
    Dieses Recht betrifft die Nutzung einer konkreten Aufnahme – zum Beispiel das Verwenden eines Songs von einer CD oder einer MP3-Datei.

    Es wird normalerweise vom Hersteller der Aufnahme (Tonträgerhersteller, Label oder Plattenfirma) verwaltet. Auch dieses Recht muss direkt beim jeweiligen Rechteinhaber oder der Rechtinhaberin eingeholt werden.

    In manchen Fällen kann die Audion GmbH weiterhelfen. Sie ist eine unabhängige Rechteagentur für Musik, die ausgewählte Nutzungen von Musikaufnahmen vermittelt und lizenziert.

  • Wenn Radio- oder Fernsehsender bereits ausgestrahlte Inhalte als Podcasts auf ihrer eigenen Webseite zur Verfügung stellen, und die Musik darin bereits über den Gemeinsamen Tarif S (Privatsender) oder dem Tarif A (SRG) lizenziert wurde, dann sind Herstellung und Online-Zugänglichmachung in der Regel bereits abgedeckt.

    Ausnahme: Podcasts, bei denen die Musik im Mittelpunkt steht – etwa

    • Beiträge spezifisch über Bands oder Künstlerinnen und Künstler
    • Festival- oder Konzertberichte
    • Musik-Specials oder ähnliche Formate

    Solche Podcasts müssen zusätzlich nach dem Lizenzierungsmodell «Podcasts» lizenziert werden.

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  • Weitere Rechte

    Für die Produktion von Filmen, Videos oder auch Podcasts werden zusätzlich zu den von der SUISA verwalteten Urheberrechten noch weitere Rechte benötigt wie das Synchronisationsrecht oder Master Rights.