Nutzungsbedingungen –
Online-Anmeldung Subverlagsvertrag
Rechte und Pflichten bei der Online-Anmeldung eines Subverlagsvertrags:
1. Die nachstehenden Nutzungsbedingungen regeln in Ergänzung zu den Bestimmungen des Wahrnehmungsvertrags, auf den hiermit ausdrücklich verwiesen wird, Ihre Rechte und Pflichten für die Anmeldung von Subverlagsverträgen über den Mitglieder-Bereich der SUISA-Website («Online-Subverlagsvertragsanmeldung»).
Mit dem Anklicken der Schaltfläche «Agreement Anmeldung» und der Nutzung dieses Service erklären Sie verbindlich, die Bedingungen des Wahrnehmungsvertrags sowie die nachfolgenden Bedingungen einzuhalten.
2. Sie haben das nicht ausschliessliche und persönliche Recht, Subverlagsverträge online unter Verwendung des auf der SUISA-Website zur Verfügung gestellten Formulars anzumelden.
3. Zur Anmeldung berechtigt sind der oder die Administrator(en) des Kontos sowie die Benutzer, denen ein Administrator Zugriffsrechte eingeräumt und diesen Service zugewiesen hat. Sie alle sind verpflichtet, den Zugriff durch nicht befugte Dritte zu verhindern. Die SUISA lehnt jegliche Haftung für unberechtigte Zugriffe ab.
4. Internationalen Standards entsprechend steht das Online-Formular nur auf Englisch zur Verfügung. Bei Verständnisproblemen oder sonstigen Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitgliederabteilung: repertoire@suisa.ch.
5. Sie sind verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemässe Angaben über die angemeldeten Subverlagsverträge zu machen, namentlich über die Vertragsparteien, die Vertragsdauer (Valid from/to), den Vertragstyp (General oder Specific works), die Territorien, für die der Vertrag gültig ist (Territories), und über die Höhe der Beteiligung (Verteilungsschlüssel) der Beteiligten an dem Werk oder den Werken (Division of shares).
Der Anmeldung eines Subverlagsvertrags über bestimmte Werke (specific works) ist eine Liste der vom Vertrag erfassten Werke beizufügen (als elektronische Datei).
6. Sie garantieren gegenüber der SUISA, zur Anmeldung des Subverlagsvertrages im Namen aller Beteiligten an dem Werk oder den Werken berechtigt zu sein. Sie sind verpflichtet, dem Verlag unverzüglich eine Kopie der Subverlagsvertragsanmeldung zukommen zu lassen (z.B. durch Weiterleitung der Bestätigungs-E-Mail oder Zusendung einer Kopie der ausgedruckten Anmeldung).
7. Sie sind verpflichtet, der SUISA ihre jeweils aktuelle und korrekte E-Mail-Adresse bekanntzugeben.
8. Die SUISA sendet Ihnen von jeder eingegangenen Online-Subverlagsvertragsanmeldung eine automatisierte Empfangsbestätigung per E-Mail. Die Empfangsbestätigung hat keine Rechtswirkungen und begründet insbesondere keine Rechtsansprüche. Sie dient ausschliesslich der Information, dass eine Online-Subverlagsvertragsanmeldung eingegangen ist.
9. Die SUISA registriert die angemeldeten Subverlagsverträge, ändert die Beteiligungen an dem oder den Werken in der SUISA-Werkdatenbank entsprechend ab, verarbeitet die mitgeteilten Angaben elektronisch, verwendet sie für die Wahrnehmung der Rechte an dem oder den angemeldeten Werk(en) und stellt sie dabei auch ausländischen Schwestergesellschaften zur Verfügung. Betreffend Datenschutz gilt Ziffer 6.3 der Allgemeinen Wahrnehmungsbedingungen.
10. a) Im Falle einer Kollision mit bereits registrierten Rechten oder Ansprüchen anderer Beteiligten, insbesondere wenn ein Werk schon subverlegt ist, werden Sie aufgefordert, die entsprechenden gültigen Verträge und Nachweise innerhalb von 30 Tagen einzureichen.
Erhält die SUISA die benötigten Dokumente nicht, wird das Werk / werden die Werke nicht geändert. Haben Sie einen gültigen Subverlagsvertrag eingereicht, wird die Kollision dem oder den betroffenen Beteiligten, insbesondere dem anderen Subverleger, mitgeteilt und er/sie wird bzw. werden unter Ansetzung einer Frist von 30 Tagen aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen und allfällige Unterlagen (insbesondere den anderen Subverlagsvertrag) einzureichen.
Reicht der/die andere(n) Beteiligte(n) innert der erwähnten Frist keine genügende Stellungnahme und/oder Unterlagen ein, setzt ihm/ihnen die SUISA eine Nachfrist von 30 Tagen an.
Wird auch innert dieser Nachfrist keine genügende Stellungnahme und/oder Unterlagen, insbesondere kein anderer Subverlagsvertrag, eingereicht, kann die SUISA von der Gültigkeit des von Ihnen eingereichten Vertrages ausgehen, ihn gemäss Ziffer 9 unter Streichung des anderen Vertrags registrieren, worüber die SUISA Sie und den/die anderen Beteiligten schriftlich informiert. Werden hingegen die bereits registrierten Rechte oder Ansprüche genügend begründet, insbesondere ein anderer gültiger Subverlagsvertrag vorgelegt, sperrt die SUISA die betroffenen Werke gemäss Ziffer 1.4 Verteilungsreglement und setzt in der Regel Ihnen oder dem anderen Beteiligten, insbesondere dem anderen Subverleger, eine Frist von 6 Monaten an, um den Disput beizulegen (eine Einigung zu erzielen oder Klage zu erheben). Die Frist kann in begründeten Fällen um weitere 6 Monate erstreckt werden. Wird innert dieser Frist weder eine Einigung erzielt noch Klage angehoben, kann die SUISA von der Gültigkeit der bereits registrierten Rechte und Ansprüche ausgehen, Ihre Anmeldung zurückweisen, den angemeldeten Subverlagsvertrag nicht registrieren und die Werksperrung aufheben, worüber die SUISA Sie und den/die anderen Beteiligten schriftlich informiert.
b) Im Falle von Einwendungen von Beteiligten, insbesondere des Verlegers, gegen Ihre Anmeldung eines Subverlagsvertrages werden Ihnen die Einwendungen mitgeteilt und Sie werden unter Ansetzung einer Frist von 30 Tagen aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen und allfällig fehlende oder weitere Unterlagen (insbesondere eine Kopie des Subverlagsvertrags) einzureichen. Eine allfällig bereits erfolgte Registrierung wird bis zur Klärung rückgängig gemacht.
Reichen Sie innert der erwähnten Frist keine genügende Stellungnahme und/oder Unterlagen ein, setzt Ihnen die SUISA eine Nachfrist von 30 Tagen an. Reichen Sie auch innert dieser Nachfrist keine genügende Stellungnahme und/oder Unterlagen ein, insbesondere keinen Subverlagsvertrag, kann die SUISA davon ausgehen, die Einwendungen seien berechtigt und Ihre Anmeldung definitiv zurückweisen.
Reichen Sie eine genügende Stellungnahme und/oder Unterlagen, insbesondere eine Kopie des Subverlagsvertrags, ein, kann die SUISA das oder die betroffenen Werk(e) sperren und gemäss Ziffer 1.4 Verteilungsreglement in der Regel dem anderen Beteiligten, insbesondere dem Verleger, oder Ihnen eine Frist von 6 Monaten ansetzen, um den Disput beizulegen (eine Einigung zu erzielen oder Klage zu erheben). Die Frist kann in begründeten Fällen um weitere 6 Monate erstreckt werden. Wird innert dieser Frist weder eine Einigung erzielt noch Klage angehoben, kann die SUISA davon ausgehen, die Einwendungen seien nicht berechtigt und, sofern noch nicht geschehen, den von Ihnen angemeldeten Subverlagsvertrag gemäss Ziffer 9 registrieren und die Werksperrung aufheben, worüber die SUISA Sie und den anderen Beteiligten schriftlich informiert.
11. Ihr Zugang zum Mitglieder-Bereich der SUISA-Website und damit auch zur Online-Subverlagsvertragsanmeldung erfolgt mittels Zwei-Faktoren-Authentifizierung. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen.
Wenn Sie als Administrator andere Administratoren oder Benutzer mit der Online-Anmeldung Ihrer Subverlagsverträge beauftragen, haben Sie zu gewährleisten, dass die beauftragten Administratoren und Benutzer die vorliegenden Nutzungsbedingungen einhalten. Sie sind für Handlungen und Unterlassungen von anderen Administratoren und Benutzern wie für eigene verantwortlich. Die SUISA lehnt jegliche Haftung dafür ab.
12. Das Funktionieren der Online-Subverlagsvertragsanmeldung wird während der üblichen Bürozeiten überwacht. Die SUISA ist bestrebt, die Verfügbarkeit der Online-Subverlagsvertragsanmeldung rund um die Uhr zu ermöglichen. Die SUISA kann jedoch die jederzeitige Verfügbarkeit nicht gewährleisten und behält sich vor, den Zugang ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen. Die SUISA übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus Unterbrüchen des Zugangs zur Online-Subverlagsvertragsanmeldung oder aus Fehlern, technischen Störungen oder Missbräuchen bei der Datenübermittlung oder Datenverarbeitung entstehen.
Sie sind sich bewusst, dass die Kommunikation bei der Online-Subverlagsvertragsanmeldung gegebenenfalls unverschlüsselt erfolgt und die Sicherheit und Vertraulichkeit der Datenübertragung nicht gewährleistet werden kann.Die SUISA ist berechtigt, den mit der Online-Subverlagsvertragsanmeldung verbundenen Datenverkehr im Rahmen ihrer Verwertungstätigkeit zu kontrollieren, zu protokollieren, zu speichern und auszuwerten.
13. Wenn Sie die vorliegenden Nutzungsbedingungen nicht einhalten, haften Sie für alle daraus der SUISA entstehenden direkten und indirekten Schäden und haben die SUISA, ihre Schwestergesellschaften und andere Personen von sämtlichen deswegen von Dritten geltend gemachten Ansprüchen (einschliesslich indirekter Aufwendungen, wie z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen. Ausserdem hat die SUISA das Recht, Ihren Zugang zum Mitglieder-Bereich auf der SUISA-Website vorübergehend oder dauernd zu sperren.
Machen Sie falsche oder unvollständige Angaben über die angemeldeten Subverlagsverträge, z.B. betreffend der angegebenen Beteiligten, der Vertragsdauer, der Territorien oder der Höhe der Beteiligung der einzelnen Beteiligten (Verteilungsschlüssel), hat die SUISA insbesondere das Recht, Ihnen oder dem anmeldenden Verlag den dadurch verursachten Arbeitsaufwand für Abklärungen und die Umregistrierung mit CHF 100.— pro Stunde in Rechnung zu stellen und dem Zahlungskonto zu belasten.
Weitergehende Ausgleichsansprüche (insbesondere Schadenersatzansprüche) bleiben vorbehalten.
14. Sie sind für die technische Ausstattung des Computers, über welchen Sie auf die Online-Subverlagsvertragsanmeldung zugreifen, selbst verantwortlich. Die SUISA behält sich vor, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Online-Subverlagsvertragsanmeldung jederzeit zu ändern.
15. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen können jederzeit geändert werden.
August 2026