Für die Anmeldung eines Serienspots müssen alle Voraussetzungen zwingend erfüllt sein ( Tarif VN - Art. 15.1.1):

  • Mindestens 10 aufeinander folgende Spots desselben Auftraggebers
  • Musik, Gesamtdauer des Spots, Musikdauer im Spot, visuelles Konzept und Ablauf müssen in allen (mindestens) 10 Spots identisch sein

Zum Erhalt der SUISA-Nummer senden Sie uns bitte das entsprechende Formular zu.

Erstanmeldung:

Serienspots mit unterschiedlicher Gesamtdauer (z. B. Kurz - und Langversion) müssen pro Version separat (= verschiedene Formulare) angemeldet werden.

Folgemeldung:

Für die Folgemeldung eines Serienspots muss zwingend eine Erstanmeldung des Serienspots erfolgt sein.

Serienspots mit unterschiedlicher Gesamtdauer (z. B. Kurz - und Langversion) müssen pro Version separat (= verschiedene Formulare) angemeldet werden.

Für Nicht-Serienspots verwenden Sie bitte weiterhin das Formular "VN_A: Anmeldung Tonbildträger mit Werbecharakter für TV, Kino und/oder Internet".

Weitere Informationen: advertising@suisa.ch oder +41 21 614 32 28 / 30

Häufig gestellte Fragen und Antworten

  • Jede Person oder Firma, die eine audiovisuelle Produktion veröffentlichen oder senden will – etwa einen Spot, Film, ein Video oder eine Serie – muss diese bei der SUISA anmelden.

    Die Anmeldung kann erfolgen durch:

    • den Auftraggeber oder die Auftraggeberin bzw. Musiknutzer/in selbst
    • oder durch eine beauftragte Stelle, z. B. eine Werbeagentur

    Die SUISA bestätigt die Anmeldung schriftlich und vergibt dabei die entsprechende SUISA-Nummer(n).

    Die Anmeldung erfolgt online über das Formular VN-A (diesen Link).

  • Ja. Sie müssen die Videoproduktion zuerst gemäss Tarif VN bei der SUISA anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine SUISA-Nummer.

    Danach melden Sie die Zugänglichmachung der Online-Werbekampagne an und geben dabei die erhaltene SUISA-Nummer an.

    Weitere Informationen finden Sie hier: Online-Werbekampagnen

  • Die SUISA schützt und lizenziert ausschliesslich Musik. Damit ein Spot im Fernsehen oder online ausgestrahlt werden kann – auch wenn er keine Musik enthält –, muss er dennoch eine SUISA-Nummer erhalten. Nur so kann der Spot bei der Ausstrahlung eindeutig identifiziert werden.

    Für solche musikfreien Spots stellt die SUISA jedoch keine Rechnung aus und es werden auch keine Urhebervergütungen ausgezahlt.

  • Wird die Produktion nicht korrekt lizenziert, darf sie rechtlich nicht gesendet oder gestreamt werden.

    In diesem Fall wird der Musikschaffende nicht fair entschädigt – obwohl seine Musik genutzt wird.

  • Wenn ein Werbespot unverändert wiederverwendet wird – also ohne Änderungen bei Länge, Musik oder Bildern –, genügt eine E-Mail an advertising@suisa.ch mit allen Angaben zur Wiederholung.

    Wird der Spot jedoch verändert, muss ein neues Formular ausgefüllt und der Spot als «abgeleiteter Spot» bei SUISA angemeldet werden.

  • Ja. Jede Änderung am Werbespot – sei es bei Bild, Musik, Dauer oder Text – erfordert eine neue SUISA-Nummer.

    Unterscheidet sich der Spot jedoch nur durch die Sprache, reicht eine einzige SUISA-Nummer aus.